Der israelische Araber aus Nazareth hatte angegeben, Polizisten hätten zwei Gummigeschosse in sein Gesicht gefeuert, als er während der Unruhen auf dem Weg von seiner Arbeit nach Hause war. Die Anwälte des 33-Jährigen hatten versichert, ihr Mandat sei nicht an den gewalttätigen Demonstrationen beteiligt gewesen.
Die Polizei hatte hingegen behauptet, der Araber sei mit den Demonstranten marschiert, als er verletzt wurde und verdiene daher keine Entschädigung. Der Mann habe zudem eine "lange Geschichte der Gewalt, einschließlich Gewalt gegen Vollzugsbeamte".
Das Gericht konnte laut der Tageszeitung "Ha´aretz" keine Zeugen für die Verletzungen finden und berief sich auf Unterlagen zur medizinischen Untersuchung sowie auf die staatliche Überprüfung der Vorfälle vom 3. Oktober 2000. Diese hatte ergeben, dass bei den Zusammenstößen zwei Menschen schwer verletzt wurden. Einer von ihnen ist offenbar der Kläger.
Bereits im Jahr 2008 hatte das Bezirksgericht in Haifa zugunsten eines jungen Mannes aus Kfar Mana in Galiläa entschieden, der ebenfalls bei den Unruhen schwer verletzt wurde. Damals musste die Polizei umgerechnet rund 77.000 Euro Entschädigung zahlen.
Nach dem Ausbruch der so genannten "Al-Aksa-Intifada" hatten arabische Israelis in Nordisrael zehn Tage lang randaliert. Während dieser sogenannten "Oktober-Unruhen" kamen 13 Araber bei Zusammenstößen mit israelischen Sicherheitskräften ums Leben. Daraufhin warfen die Hinterbliebenen der Polizei den Einsatz exzessiver Gewalt vor. Dies wurde von der "Or-Kommission" untersucht. Sie kam zu dem Ergebnis, dass drei Araber für das Schüren der Gewalt verantwortlich waren. Auch kritisierte sie, dass die israelischen Sicherheitskräfte auf die Randale nicht ausreichend vorbereitet gewesen seien. Acht Polizisten wurden verwarnt, die meisten arbeiten nicht mehr für die Polizei.