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Oberstes Gericht genehmigt Enklave durch Zaunverlauf

JERUSALEM (inn) – Der Oberste Gerichtshof hat einem Plan über den Verlauf der israelischen Sicherheitsanlage nördlich von Jerusalem zugestimmt. Dadurch wird ein Gebiet, auf dem fünf palästinensische Ortschaften liegen, vom Rest des Westjordanlandes abgeschnitten.

Am Sonntag fällten die neun Richter in Jerusalem das Urteil und lehnten alle Petitionen ab, die gegen den geplanten Zaunverlauf vorgelegt worden waren. Die Sicherheitsanlage schließt demnach ein Gebiet ab, auf dem rund 20.000 Palästinenser leben. Es soll über zwei Straßen mit dem restlichen Westjordanland verbunden sein.

Zu der Enklave gehören die palästinensischen Ortschaften Bir Naballah, Al-Dschib, El-Dschudeira und Beit Hanina el-Balad. Bir Naballah ist Israelis vor allem bekannt wegen der Entführung des israelischen Soldaten Nachschon Wachsman. Er wurde 1994 in diesem Ort von Hamas-Leuten entführt. Die Kidnapper töteten Wachsman und Sajeret Matkal, den Chef einer Elite-Einheit, die Wachsman befreien wollte.

Die Richter kamen zu der Ansicht, dass sich das Maß an Sicherheit, das den jüdischen Bewohnern Jerusalems und der Siedlungen um Jerusalem zugesichert werden muss und die Beeinträchtigung der Lebensqualität für die Palästinenser die Waage hielten.

An manchen Stellen besteht die Anlage aus einer Mauer, etwa in der Nähe der Schnellstraße 45. Geplant sind zwei Straßen; die eine soll Bir Naballah mit dem restlichen Westjordanland nahe dem Dorf Rafat, südlich von Ramallah verbinden, die andere soll Al-Dschib mit Bidu und Beit Surik mit dem restlichen Land verbinden. An diesen Straßen soll es keine Straßensperren geben.

Drei Petitionen gegen den Plan hatten Palästinenser eingereicht, zwei kamen von Israelis. Die Vertreter aus Bir Naballah klagten, die neue Route des Sicherheitszaunes sei wie eine „Schlinge um ihren Hals“. Sie raube ihnen Besitz und hindere sie daran, Geld zu verdienen. Außerdem würden dadurch Familien auseinander gerissen werden, es entstünden Nachteile im Wirtschaftlichen, im Sozialen und im Kulturellen. Die Bewohner, die einen israelischen Pass besitzen, könnten dann nicht mehr auf direktem Wege über bisherige Straßen nach Jerusalem fahren, sondern müssten über den Kalandia-Grenzübergang fahren.

Die Bewohner der Siedlung Givat Ze´ev hatten eine Petition gegen den Plan vorgelegt, weil er sie in eine Enklave dränge, die mit Jerusalem nur über die Schnellstraße 436 und über einen gefährlichen Korridor verbunden sei. Die Sicherheitsanlage befinde sich zu nah an der Siedlung und an der Straße, so dass die Bewohner und Autofahrer durch palästinensische Scharfschützen in Gefahr gerieten.

Das Gericht befand jedoch, dass die Sicherheitsanlage die logische Folge der Sicherheitsbedrohung sei, die von Terroristen ausgeht, die aus den Palästinensergebieten kommen. Der Zaun hindere die Angreifer auf effektive Weise am Eindringen und verursache dabei keine unverhältnismäßige Beschädigung der Palästinenser.

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