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Oberstes Gericht erlaubt Zaunbau nördlich von Jerusalem

JERUSALEM (inn) – Der Oberste Gerichtshof in Jerusalem hat entschieden, dass der Sicherheitszaun nördlich von Jerusalem an drei Stellen weitergebaut werden darf. Palästinenser hatten Petitionen gegen die Schließung von Übergängen eingereicht und scheiterten damit.

Die Antragsteller hatten gegen den Zaun bei den Dörfern Bir Naballah, Beit Hanina, Al Dschib, Dschedira, Kalandijah und A-Ram nördlich von Jerusalem geklagt. Vor allem ging es um zwei Lücken im Zaun, durch die sie bisher eine Abkürzung auf dem Weg in israelisches Territorium hatten.

Bisher durften Palästinenser im Westjordanland, die einen israelischen Pass besitzen, durch die Lücken nach Israel einreisen. Inzwischen hat die israelische Armee jedoch Kontroll-Stellen aufgebaut, an denen sie die Ausweise der Palästinenser überprüfen. Am 4. April öffnete die israelische Armee ein Terminal bei Atarot. Die Palästinenser müssten also nach Atarot fahren und dort länger anstehen.

Die Richter Aharon Barak, Miriam Naor und Esther Hajut lehnten am Mittwoch zwei von drei Anträgen ab. Im ersten klagten die Palästinenser dagegen, dass die Straße zwischen
Bir Naballah und A-Ram geschlossen werden soll. Der zweite betraf eine Kreuzung in A-Ram, bei der die Bewohner einen direkten Durchgang zur Straße zwischen Nablus und Jerusalem hatten.

Mit dem dritten Antrag beschäftigte sich das Gericht zunächst nicht, weil der Antragsteller aus religiösen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen wollte. Über die betreffende Frage, ob die Sicherheitsanlage nahe Dahijat al Barid gebaut werden kann, will das Gericht in einigen Tagen entscheiden.

„Wenn das Oberste Gericht diese Entscheidung früher getroffen hätte, wäre der Anschlag von Tel Aviv vielleicht nicht passiert“, sagte Marc Luria, Gründer der Bewegung „Security Fence for Israel“, in der sich Befürworter des Sicherheitszauns organisiert haben, gegenüber der „Jerusalem Post“.

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