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Oberster Gerichtshof: Rückkehrgesetz gilt auch für Verwitwete

Das Rückkehrgesetz gilt auch für Witwen und Witwer von Verstorbenen, die jüdische Eltern oder Großeltern haben. Das hat der Oberste Gerichtshof am Sonntag entschieden. Eine ungenaue Formulierung war bislang oft zu Ungunsten der Antragsteller ausgelegt worden. Betroffen sind vor allem nichtjüdische Ehepartner verstorbener Juden, deren Kinder bereits in Israel leben. Auch sie können nun die israelische Staatsbürgerschaft erhalten. Es geht um rund ein Dutzend Fälle pro Jahr. Kritiker des Urteils sehen die jüdische Identität des Staates gefährdet.

Von: cs

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