Damit wird eine Praxis abgelöst, die seit dem Jahr 2000 in Kraft ist. Bislang waren solche militärpolizeilichen Untersuchungen erst möglich, wenn Kommandeure den entsprechenden Vorfall geprüft hatten und dabei zu dem Schluss gekommen waren, dass hier ein Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit von Armeeangehörigen vorgelegen hat. Erst dann wurde der Fall an die Militärpolizei übergeben.
Wie das israelische Außenministerium mitteilte, tritt die neue Regelung nicht in Kraft, wenn es bei dem Vorfall Schusswechsel gegeben hat. Sie gelte nur für das Westjordanland und nicht für den Gazastreifen.
Die Änderung wurde am Mittwoch von Militärstaatsanwalt Avichai Mandelblit bekannt gegeben. Er behielt sich das Recht vor, die Regelung wieder rückgängig zu machen, falls es erneut zu einer Eskalierung der Gewalt im Westjordanland kommen sollte.