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Israel muss Palästinenserin Entschädigung zahlen

JERUSALEM (inn) – Der Staat Israel muss einer Palästinenserin Schadenersatz zahlen, deren Baby vor sieben Jahren auf dem Weg ins Krankenhaus gestorben ist. Soldaten hatten die Frau an einem Checkpoint aufgehalten.
Nablus – auf dem Weg in die Stadt verstarb vor sieben Jahren an einem Kontrollpunkt das Baby einer Palästinenserin.
Umgerechnet rund 7.100 Euro muss der Staat an Haschan Wakaman zahlen. Das hat das Magistratsgericht in Jerusalem entschieden. Die Palästinenserin aus dem Dorf Alnasaria bei Nablus hatte vor sieben Jahren Klage eingereicht, berichtet die Tageszeitung „Ha‘aretz“ am Donnerstag. Im November 2006 sei sie mit ihrem neun Tage alten Sohn auf dem Weg in das Krankenhaus nach Nablus gewesen. Dem Baby sei es sehr schlecht gegangen. Israelische Soldaten hätten ihr jedoch nicht erlaubt, einen Checkpoint zu passieren. Bei der Ankunft im Krankenhaus sei das Kind schließlich gestorben. Richterin Jael Jitav wies in dem Prozess darauf hin, dass der Gesundheitszustand des Babys bereits seit der Geburt sehr schlecht gewesen sei. Laut dem Bericht sieht die Klägerin auch nicht die Verzögerung bei der Anfahrt zum Krankenhaus als Ursache für den Tod ihres Sohnes. Rechtsberater hätten ihr erklärt, dass es schwierig werde, zu beweisen, dass der Tod mit dem Vorfall am Checkpoint zusammenhänge. Bei der Klage gehe es nun um den Schaden, den sie selbst durch das Verhalten der Soldaten erlitten hat. Wakaman gab an, die Armeeangehörigen hätten sie mit vorgehaltener Waffe zurück in ihr Auto geschickt, als sie ihnen die Überweisung für das Krankenhaus zeigen wollte. Daraufhin sei ihr Schwager ausgestiegen, um mit den Soldaten zu sprechen. Diesen hätten die Armeeangehörigen jedoch geschlagen und in Handschellen gelegt. Etwa eine Stunde später sei ein Offizier gekommen und habe die Freilassung des Palästinensers sowie die Durchsuchung des Fahrzeuges angewiesen. Die Soldaten hätten sich dabei sehr rau benommen, Fensterscheiben und Sitze zerstört. Sie selbst leide seitdem unter Angst, vor allem, wenn sie Soldaten sehe, erklärte Wakaman. Ein Kommandeur der Armee sagte aus, der Vorfall habe sich so nicht zugetragen. Die Richterin folgte jedoch Wakamans Version. Es gebe zwar „einige Widersprüche“, diese seien jedoch nicht so bedeutend, dass sie die gesamte Aussage widerlegen könnten. Die Richterin erkannte die Empfehlung eines Gutachters an, laut der die Klägerin seit dem Vorfall an einer fünf-prozentigen Behinderung aufgrund psychischer Schäden leidet. (dn)

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