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Ärzte verweigern Zwangsernährung

ASCHKELON (inn) – Laut eines neuen Gesetzes dürfen Ärzte palästinensische Hungerstreiker zwangsernähren. Doch die Praxis sieht derzeit anders aus: mehrere Krankenhäuser weigern sich, die umstrittene Maßnahme durchzuführen.
Die Ärzte des Barsilai-Krankenhauses in Aschkelon setzen das neue Gesetz für Zwangsernährung bislang nicht um.
Aktuell beschäftigt der Palästinenser Mohammed Allaan die israelischen Medien. Er sitzt wegen seiner Verbindung zur Terrorgruppe Islamischer Dschihad seit dem vergangenen November in israelischer Verwaltungshaft, ohne Prozess. Vor mehr als 50 Tagen ist er aus Protest dagegen in einen Hungerstreik getreten. Das „Internationale Komitee des Roten Kreuzes“ (IKRK) hatte am Freitag erklärt, Allaan befinde sich in unmittelbarer Lebensgefahr. Allaans Anwalt, Dschamil al-Chatib, kündigte an, sein Mandant werde seinen Hungerstreik fortsetzen, auch, wenn er zwangsernährt werde. Nachdem sich sein Gesundheitszustand verschlechtert hatte, war Allaan in das Soroka-Krankenhaus nach Be‘er Scheva gebracht worden. Die dortigen Ärzte weigerten sich jedoch, die Zwangsernährung durchzuführen. Daraufhin wurde der Palästinenser in das Barsilai-Krankenhaus nach Aschkelon verlegt. Doch dessen Direktor Hesi Levy erklärte ebenfalls, er werde keinen Palästinenser gegen dessen Willen ernähren, es sei denn, dessen Leben sei in akuter Gefahr. „Zwangsernährung ist eine drastische Maßnahme, die nicht mit medizinischer Ethik vereinbar ist“, betonte Levy laut der Tageszeitung „Ha‘aretz“. Israels Ärztekammer hatte das Gesetz für Zwangsernährung scharf verurteilt. Sie erklärte, eine erzwungene Ernährung komme Folter gleich. Israels Minister für öffentliche Sicherheit, Gilad Erdan, kritisierte diese Haltung: „So wie ich das sehe, hat der Staat ihrer Ansicht nach gegenüber einem Terroristen des Islamischen Dschihad zwei Möglichkeiten: lass ihn frei oder lass ihn sterben.“ Der Großmufti von Jerusalem und Palästina, Mohammed Hussein, erklärte unterdessen am Montag, wer als Folge eines Hungerstreiks sterbe, gelte als Märtyrer. (dn)

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