Nach den im April vergangenen Jahres gescheiterten Verhandlungen mit den Israelis versuchen die Palästinenser, durch eine Reihe von Maßnahmen ihre Staatlichkeit voranzubringen. Dazu gehört der Beitritt zu internationalen Verträgen. Ein wichtiger Vertrag ist dabei das Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH). Palästinenserpräsident Mahmud Abbas hatte dieses am 31. Dezember 2014 unterschrieben. Nun hat UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon verkündet, dass das Rom-Statut ab dem 1. April für den „Staat Palästina“ gilt.
Damit ist es den Palästinensern prinzipiell möglich, Israelis vor dem Strafgerichtshof anzuklagen – rückwirkend etwa wegen möglicher Kriegsverbrechen im Gaza-Konflikt vom vergangenen Sommer oder wegen des Siedlungsbaus. Ob einer solchen Klage stattgegeben wird, liegt im Ermessen der Chefanklägerin Fatou Bensouda. Der Gerichtshof wird nur aktiv, wenn der jeweilige Staat es versäumt, möglichen Verbrechen selbst nachzugehen. Gegenwärtig untersucht die israelische Armee Fälle aus dem Gaza-Konflikt.