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60 Jahre Luxemburger Abkommen

BERLIN / JERUSALEM (inn) – Am 10. September 1952 schloss die Bundesrepublik Deutschland mit Israel und der „Jewish Claims Conference“ (JCC) das Luxemburger Abkommen. Damit hatte sich erstmals in der Geschichte ein besiegtes Land dazu verpflichtet, Einzelpersonen eine Entschädigung zu zahlen. Die Wochenzeitung „Jüdische Allgemeine“ hat mit dem US-Unterhändler und Verhandlungsführer der JCC, Stuart Eizenstat, über die historische Vereinbarung und ihre heutigen Auswirkungen gesprochen.
In Luxemburg wurde vor 60 Jahren das Wiedergutmachungsabkommen zwischen Deutschland und Israel unterzeichnet.

Laut Eizenstat schützt das Abkommen bis heute viele Holocaust-Überlebende vor der Armut. Allerdings sei nicht nur die materielle Entschädigung maßgebend. Es sei unmöglich, „das Leiden zu quantifizieren, geschweige denn, voll zu entschädigen“, so Eizenstat. „Menschenleben sind nicht aufzuwiegen. Bedeutsam für die Opfer ist deshalb vor allem auch die Geste der Anerkennung – das Bewusstsein, dass jemand die schrecklichen Umstände, die sie durchlebt und durchlitten haben, ernst nimmt. Mit zunehmendem Alter und der damit einhergehenden Gebrechlichkeit wird das Geld wichtiger, um den Überlebenden einen erträglichen Lebensabend zu sichern.“
Als besonderen Verhandlungserfolg in jüngster Zeit betrachtet Eizenstat „die Angleichung der monatlichen Renten für die Menschen in west- und osteuropäischen Ländern, die häusliche Betreuung und die Entschädigung von 81.000 sogenannten Fluchtopfern aus der früheren Sowjetunion“. Eines der zentralen Anliegen bei künftigen Verhandlungen sei die Entschädigung von Überlebenden, die im Jahre 1928 oder später geboren wurden und die tiefe emotionale Narben davongetragen haben. Das Progamm der häuslichen Pflege und Betreuung müsse zudem noch langfristig gesichert werden, so Eizenstat.
Das vollständige Interview finden Sie unter www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/13931
Hintergrund
Das Luxemburger Abkommen wurde am 10. September 1952 vom damaligen Bundeskanzler und Außenminister Konrad Adenauer, Israels Außenminister Mosche Scharett und Nahum Goldmann, dem Gründer und langjährigen Präsidenten des Jüdischen Weltkongresses, im neutralen Luxemburg unterzeichnet. Die Bundesrepublik hatte sich darin zu einer umfassenden Entschädigung an Israel und die JCC verpflichtet, in Anerkennung der, laut Adenauer, „im deutschen Namen“ begangenen Verbrechen an den Juden. Das Wiedergutmachungsabkommen wurde gegen den mehrheitlichen Willen der deutschen Bevölkerung beschlossen. Auch in Israel gab es kritische Stimmen. Viele Juden lehnten Kontakt mit dem „Land der Mörder“ ab. Einige sprachen von „Blutgeld“ aus den Händen des Feindes.

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Eine Antwort

  1. Wie wurde das folgende Ergebnis festgestellt? Ich war damals zu jung, aber in meiner Familie befanden sich viele NAZI-Gegner.
    „Das Wiedergutmachungsabkommen wurde gegen den mehrheitlichen Willen der deutschen Bevölkerung beschlossen“.

    0

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