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Deutsche Justiz: 300 Euro Strafe wegen zwei Minuten Israelfahne

BOCHUM (inn) - Eine deutsche Studentin ist zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt worden, weil sie am Rande einer Islamisten-Demo in Bochum eine Israelfahne zeigte. Sie habe damit gegen das Versammlungsrecht verstoßen.

Die Kundgebung fand am 17. Januar in Bochum statt. Mehr als 1.500 islamische Bürger protestierten mit teils extremistischen Parolen wie „Tod Israel“ gegen die 3-wöchige israelische Militäroffensive „Gegossenes Blei“ im Gazastreifen. Drei junge Deutsche, die das Geschehen beobachtet hatten, enthüllten am Rande des Demonstrationszuges eine Israelflagge. Zudem verteilten sie Flugblätter, die auf den Beschuss Israels durch Raketen aus dem Gazastreifen hinwiesen.

Mini-Kundgebung zu spät angemeldet

Nach Auffassung des Amtsgerichts in Bochum haben sie damit gegen das Versammlungsrecht verstoßen. Sie hätten ihre „Demonstration“ nicht ordnungsgemäß angemeldet. Die Sprecherin der drei Israelfreunde, eine Studentin, gab an, die Aktion als „spontane Kundgebung“ der Polizei bei deren Eintreffen gemeldet zu haben. Eine solche „spontane Kundgebung“ wird vom Grundgesetz geschützt. Wie die Polizisten in dem Prozess aussagten, habe die Gruppe die Israelfahne jedoch zwei Minuten vor dieser Anmeldung entrollt. Damit sei die Aktion illegal gewesen. Die Studentin muss nun 15 Tagessätze zu je 20 Euro zahlen.

Israelfreunde kommen aus der linken Szene

Die drei Pro-Israel-Demonstranten kommen aus der linken Szene, sie gehören einer sogenannten „Antifa-„Gruppe an. Sie setze sich auch gegen Islamfeindlichkeit ein, erklärte die junge Frau. Angst habe sie der „Welt am Sonntag“ zufolge vor Neonazis, die sich im Kampf gegen Israel mit den Islamisten solidarisierten.

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