JERUSALEM (inn) – Verstorbenen Ehemännern darf nach ihrem Tod noch Sperma entnommen werden, wenn ihre verwitweten Frauen sich ein Kind von ihnen wünschen. Diese in Israel noch nie dagewesene Regelung gab Generalstaatsanwalt Eljakim Rubinstein jetzt bekannt.
Demnach darf den Verstorbenen Samen entnommen werden, auch wenn sie zu Lebzeiten keine Genehmigung dafür erteilt haben.
Das Sperma darf jedoch nur bis zu 36 Stunden nach Eintreten des Todes entnommen werden. Die Generalstaatsanwaltschaft hat daher angeordnet, daß der Samen auf Antrag entnommen und eingefroren wird. Danach wird die verwitwete Ehefrau ausführlich über den Vorgang und die Schwierigkeiten der Befruchtung informiert und kann sich entscheiden.
Sie muß dann einen entsprechenden Antrag vor Gericht stellen. Dort wird geprüft, ob ein Kind im Interesse des Mannes gewesen wäre.
Die Regelung wurde von einem Team aus Ärzten, Juristen und Regierungsbeamten erstellt.