Suche
Close this search box.

Kommentar: Inkonsequente EU-Kommission

BRÜSSEL (inn) – Die EU-Kommission hat mit Marokko ein Fischereiabkommen unterzeichnet, das künftig 126 europäischen Schiffen erlaubt, vor der Küste von Marokko und der 1975 von Marokko völkerrechtswidrig annektierten ehemaligen spanischen Kolonie West-Sahara zu fischen. Völkerrechtliche Bedenken, wie jüngst bei Israel und seinen Siedlungen, hat die EU-Kommission hier offenbar nicht.
Die EU-Kommission hat mit Marokko ein fragwürdiges Fischereiabkommen unterzeichnet. (Im Bild: Blick von Spanien auf Marokko)

Das Abkommen garantiert Marokko vier Jahre lang ein Einkommen in Höhe von 40 Millionen Euro jährlich. Das europäische Parlament hat 2011 ein ähnliches Abkommen abgelehnt, das Marokko 36 Millionen Euro Einkommen garantiert hätte. Unklar war damals, ob die Bevölkerung in der annektierten West-Sahara von dem Geld profitieren würde.
Unklar ist auch die Haltung des EU-Parlaments zu dem neuen Abkommen, da die Souveränität Marokkos über die West-Sahara von der internationalen Gemeinschaft nicht anerkannt worden ist und deshalb der Vertrag der EU-Kommission gegen internationales Recht verstoßen könnte. Die Fischerei-Kommissarin der EU, Maria Damanaki, erklärte, dass Marokko internationales Recht und die Menschenrechte respektiere. In einer Pressemitteilung der EU-Kommission heißt es, dass das Protokoll mit der „Reform der Außendimension der gemeinsamen Fischereipolitik der EU im Einklang (steht), da ein starker Schwerpunkt auf wissenschaftliche Gutachten, wirtschaftliche Rentabilität, verantwortungsvolle Politik und Achtung des Völkerrechts gelegt wird“.
Nicht erklärt wird da, wie die EU dem Königreich Marokko einerseits „Achtung des Völkerrechts“ bescheinigt und andererseits die Annexion der West-Sahara als völkerrechtswidrig betrachtet wird.
Vor knapp einer Woche hatte die gleiche EU-Kommission ihren Institutionen per Dekret jegliche Kooperation und Finanzierung mit israelischen Einrichtungen verboten, die ihren Sitz in den besetzten Gebieten oder in dem von Israel völkerrechtswidrig annektierten Ost-Jerusalem haben. Verboten wurde auch finanzielle Unterstützung für israelische Einrichtungen, die in den besetzten Gebieten aktiv sind. Lediglich israelische Organisationen, die gemäß europäischen Vorstellungen „linientreu“ die Palästinenser in den besetzten Gebieten „profitieren“ lassen, sind nicht betroffen.
Obgleich die EU-Kommission im Falle Marokkos und der West-Sahara sowie Israels und der besetzten Gebiete identische Formeln wie „Völkerrecht“ und „Menschenrechte“ verwendet, gelten offenbar für Israel andere Maßstäbe als für Marokko, die Türkei in Nordzypern, Russland in Georgien und andere Besatzerstaaten.

Bitte beachten Sie unsere Kommentar-Richtlinien

Schreiben Sie einen Kommentar

Offline, Inhalt evtl. nicht aktuell

Israelnetz-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen