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Knesset erhöht Mindeststrafe für Steinewerfer

JERUSALEM (inn) – Steinewerfer erhalten vorläufig mindestens drei Jahre Haft. Das hat das israelische Parlament am Montag beschlossen.
Vorläufig müssen Steinewerfer mit mindestens drei Jahren Haft rechnen
Dem Gesetz zufolge haben Richter die Möglichkeit, unter „besonderen Umständen“ geringere Strafen zu verhängen. Es enthält außerdem den Vorschlag, die Sozialgesetzgebung anzupassen: Überführte Steinewerfer sollen während ihrer Haftzeit keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Bei Minderjährigen erhalten die Eltern keine Finanzhilfen für ihr Kind. Das berichtet die Tageszeitung „Jerusalem Post“. Die Knesset bewilligte den Gesetzesvorschlag mit 51 zu 17 Stimmen. Er war Teil der Maßnahmen, die das Sicherheitskabinett in den vergangenen Wochen beschlossen hatte. Der Vorsitzende des Ausschusses für Gesetz, Verfassung und Recht Nissan Slomiansky von der Regierungspartei „HaBait HaJehudi“ erklärte, die Gesetzgebung bislang reflektiere nicht die Auswirkung von Steinwürfen, die etwa auch töten könnten. Der Abgeordnete Dschamal Sahalka (Vereinigte Arabische Liste) wandte ein, die Gesetzgebung sei nicht einsichtig. „Es besteht keine Logik darin, einen Vater zu bestrafen, dessen Kind einen Stein geworfen hat, während ein Vater eines Kindes, das einen Schulkameraden mit dem Messer angreift, keine Strafe erhält.“ Im Juli hatte die Knesset bereits einem Gesetz zugestimmt, wonach Steinewerfer bis zu zehn Jahre ins Gefängnis kommen können, ohne dass die Ermittler ihnen gefährliche Absicht nachweisen müssten. Zuvor waren bis zu zwanzig Jahre Haft mit dem Nachweis der gefährlichen Absicht vorgesehen. (df)

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