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Klagender Restaurantgast bestraft

TEL AVIV (inn) – Lebende Insekten im Salat sind kein Grund, ein Restaurant zu verklagen – ganz im Gegenteil. Ein israelisches Gericht hat einen aus diesem Anlass klagenden Restaurantgast zu einer Geldstrafe von umgerechnet 450 Euro verurteilt.

Ein Reservist hatte eine Soldatin gebeten, ihm einen fertigen Salat in einem Plastikgefäß mitzubringen. Als er ihn essen wollte, entdeckte er darin mehrere lebende Insekten, berichtet die Tageszeitung „Jediot Aharonot“. Nach eigenen Angaben verdarb er sich den Magen und litt unter Schmerzen und einer allgemeinen Schwäche. Ein ärztliches Attest für fünf Tage legte er bei dem Gericht vor. Vier Soldatinnen hatten bezeugt, dass sie die Insekten gesehen hatten. Der Kläger forderte umgerechnet rund 3.200 Euro Schadensersatz von dem Restaurant.

Nach Darstellung der Mitarbeiter im Lokal wurde der Salat zurückgebracht. Sie hätten kein Insekt darin gefunden. Dennoch boten sie dem Kläger an, ihm die umgerechnet 5 Euro zurückzuerstatten. Er könne als Ersatz eine weitere Mahlzeit erhalten. Doch der Kläger habe abgelehnt und gedroht, sich an das Gesundheitsministerium und die Medien zu wenden.

„Ich bin bereit, vorauszusetzen, dass tatsächlich lebende Insekten in dem Salat waren, den ihm die Beklagte geliefert hat“, sagte der Richter. „Aber das reicht nicht aus, um die Klage anzunehmen.“ Er habe „Zweifel daran, dass Insekten tatsächlich Schmerzen und einen verdorbenen Magen verursachen können. Der Richter warf ihm vor, sich auf Kosten des Restaurants bereichern zu wollen.

Neben der Geldstrafe von rund 450 Euro muss der Kläger die Kosten des Verfahrens tragen.

Nach den jüdischen Speisegesetzen ist ein Salat, der Insekten enthält, nicht koscher.

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