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Klagen gegen Nationalstaatsgesetz abgewiesen

Das Hohe Gericht Israels sieht das 2018 verabschiedete Nationalstaatsgesetz in Einklang mit dem demokratischen Charakter des Staates. Am Donnerstag wiesen die Richter ingesamt 15 entsprechende Klagen zurück. Das Gesetz sei ein Kapitel auf dem Weg zu einer Verfassung, erklärten die Richter. Sie bemängeln, dass der Aspekt der Gleichberechtigung dort keine Erwähnung findet; dieser Umstand schmälere letztlich jedoch nicht die Bedeutung dieses Prinzips. Israel hat keine Verfassung, jedoch eine Reihe von Grundgesetzen. Das Nationalstaatsgesetz gehört zu diesem Corpus.

Von: df

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