Suche
Close this search box.

Keine Anklagen wegen „Todesfluch“ gegen Scharon

JERUSALEM (inn) – Die Oberstaatsanwaltschaft in Israel will nicht gegen die jüdischen Extremisten vorgehen, die einen altertümlichen Todes-Fluch gegen Premierminister Ariel Scharon ausgesprochen hatten. Es liege nicht der Tatbestand eines direkten Aufrufes zum Mord vor, hieß es zur Begründung.

Oberstaatsanwalt Menahem Masus hat am Dienstag entschieden, dass keine Anklage gegen die Teilnehmer der Fluch-Zeremonie erhoben wird. Etwa 20 rechtsextreme Juden hatten sich am 22. Juli auf dem Friedhof in Rosch Pina zusammengefunden und den Todesfluch „pulsa denura“ (aramäisch für „Feuer-Geißel“) gegen Scharon ausgesprochen. Grund war Scharons Verantwortung für die Räumung der jüdischen Siedlungen im Gazastreifen und im nördlichen Samaria.

Vor zehn Jahren gab es bereits eine ähnliche Versammlung – kurz darauf wurde der damalige Regierungschef Jitzhak Rabin von einem israelischen Studenten ermordet.

Die Bitte um den Tod des Premiers erging an Gott und nicht an Menschen, erklärte das Justizministerium. Der Fluch richte sich an eine überirdische Kraft und sei kein Aufruf zu Gewalt gegen eine Person, schrieb der stellvertretende Justizminister Schai Nitzan an den Abgeordneten Ran Cohen (Jahad). Cohen hatte die Staatsanwaltschaft darum gebeten, eine mögliche Anklage gegen diejenigen zu prüfen, die an der Zeremonie teilgenommen hatten.

Die altertümliche Zeremonie wurde von Vertretern verschiedener Parteien und Gruppen des gesamten politischen Spektrums verurteilt, darunter auch der Siedlerrat von Jescha (Judäa, Samaria, Gazastreifen).

„Es ist überflüssig zu sagen, dass die Generalstaatsanwaltschaft diese Extremisten und ihre aufrührerischen Aktionen mit Bedenken beobachtet“, hieß es in dem Brief weiter.

Bitte beachten Sie unsere Kommentar-Richtlinien

Schreiben Sie einen Kommentar

Israelnetz-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen