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Juristische Kriegsführung

Der Haftbefehl gegen die israelische Oppositionschefin Zippi Livni ist nur die Spitze eines Eisbergs. Für die palästinensische Kriegsführung mit juristischen Mitteln gibt es im Englischen sogar schon einen Fachbegriff. Statt "warfare" sprechen die Fachleute von "lawfare", einem juristischen Krieg.

Die Methode, Strafverfolgungen israelischer Politiker anzustrengen, ist vor einigen Jahren in Belgien erprobt worden. Palästinenser machten sich die Rechtsvorstellung zunutze, dass „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und Kriegsverbrechen überall in der Welt geahndet werden könnten.

Im Rahmen dieser universalen Gerichtsbarkeit bemühten sich Palästinenser in Belgien um einen Prozess gegen Israels Premierminister Ariel Scharon wegen seiner mutmaßlichen Verantwortung für die Massaker in Sabra und Schatila 1982. Doch der gutgemeinte Versuch, weltweit die Menschenrechte zu schützen, belastete die Beziehungen zu Israel und widersprach dem nationalen Interesse Belgiens.

Aktionen sollen Israel isolieren

Auch in Spanien müssen israelische Kriegsverbrecher mit einem Strafverfahren rechnen. Vor einem Monat veröffentlichten israelische Medien „Reisewarnungen“. Militärangehörige sollten sich vor einem Urlaub in Spanien erkundigen, ob gegen sie ein Haftbefehl vorliege. Der juristische Krieg gegen Israel hat den Palästinensern auch schon Erfolge beschert. Ohne mit Israel verhandeln zu müssen, beschloss Premier Benjamin Netanjahu einen Baustopp in den Siedlungen, nachdem US-Präsident Barack Obama sie für „illegitim“ erklärt hatte.

Diese juristische Kriegsführung gegen Israel wird in der Menschenrechtsorganisation UNO, in Universitäten, Gewerkschaften und Kirchen betrieben. Palästinensische Diplomaten fechten in der UNO die Legitimität des Staates Israel an. Ein Ausschluss des jüdischen Staates aus der Weltorganisation soll Israel isolieren und ist keineswegs nur gegen die „illegalen Siedlungen“ oder gegen die „völkerrechtswidrige“ Besatzung gerichtet.

Bei der UNO gelang es auch, das Mandat für den „Goldstone-Bericht“ durchzusetzen. Lediglich die israelischen Kriegsverbrechen während des Gaza-Krieges sollten untersucht und damit allein Israel an den Pranger gestellt werden. Die im Gazastreifen herrschende Hamas-Organisation blieb von einer Verurteilung ausgespart. Der Report bezichtigt in diffuser Art und Weise „bewaffnete palästinensische Gruppen“ eines völkerrechtswidrigen Beschusses israelischer Städte, weil deren Raketen nicht richtig zielen könnten. Zur Hamas heißt es in dem Bericht lediglich, dass sie „gegen internationales Recht verstoßen haben könnte“.

Boykott akademischer Kontakte mit Israel

An Universitäten in den USA, Kanada und Norwegen drängen Palästinenser auf einen Boykott akademischer Kontakte mit Israel. Die britischen Gewerkschaften haben diesen bereits verkündet. Bei kirchlichen Organisationen gibt es so genannte „Divestment“-Kampagnen, um Spenden für Israel zu unterbinden. Hinzu kommen Aktionen gegen israelische Firmen, die Fabriken in den besetzten Gebieten unterhalten, oder internationale Konzerne wie Veolia in Frankreich, die mit Israel kooperieren.

Der französische Konzern zog seine Beteiligung am Bau der Jerusalemer Straßenbahn zurück, weil sie in das 1967 besetzte Ost-Jerusalem führe. Ohne Friedensverhandlungen wollen die Palästinenser eine erneute Teilung der Stadt erzwingen. Die notwendigen Informationen über israelische Fabriken in Siedlungen liefern linksgerichtete Organisationen wie „Frieden Jetzt“ und Uri Avnerys Verein „Friedensblock“.

Subtilere Methoden, Israel auszugrenzen, haben Briten und Deutsche unternommen. Britische Supermärkte erhielten in der vergangenen Woche die „Empfehlung“, bei Produkten aus dem Westjordanland zu kennzeichnen, ob es palästinensische Waren seien, oder „Produkte aus Siedlungen“. Das käme keinem Boykott gleich, hieß es im britischen Außenministerium, sondern diene den Kunden zur Information.

Urteil des Gerichtshofes steht noch aus

Ein ähnlicher Fall liegt jetzt dem europäischen Gerichtshof vor. Eine deutsche Firma hatte mit „Made in Israel“ gekennzeichnete Soda-Wasser-Maschinen importiert. In Wirklichkeit seien sie im besetzen Gebiet produziert worden. Die Zöllner im Hamburger Hafen verlangten Zoll, da nur in Israel produzierte Waren von Abgaben befreit seien. Der Luxemburger EU-Chefankläger Yves Bott bestimmte, dass Israel „international anerkannte Grenzen“ habe, gemäß dem UNO-Teilungsplan von 1947.

Folglich müsste sich Israel bei der Autonomiebehörde in Ramallah eine Exportgenehmigung für Waren einholen, die jenseits dieser Grenzen hergestellt worden seien. Nicht zu Israel gehören gemäß dem Teilungsplan die Städte Naharija, Nazareth, Jaffa im Süden Tel Avivs, Béer Scheva und der Ben-Gurion-Flughafen. Das Urteil des EU-Gerichtshofs steht noch aus und könnte verheerende politische Folgen für alle Beteiligten haben: Europäer, Israelis und Palästinenser, gleichgültig, wie die Richter am Ende entscheiden. Friedensverhandlungen würden sich erübrigen, sowie Zöllner im Hamburger Hafen am Ende entscheiden, wie die Grenzen im Nahen Osten gezogen werden sollten.

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