Die israelische Polizei darf Leichname von Terroristen einbehalten, wenn es geboten erscheint. Die Knesset hat am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz mit 48 zu 10 Stimmen verabschiedet. Damit ist für die bereits übliche Praxis ein Rechtsrahmen geschaffen. Dies hatte das Oberste Gericht im Dezember gefordert. Israel behält Leichen etwa ein, wenn es die Befürchtung gibt, dass Beerdigungen ein Sicherheitsrisiko darstellen oder zur Verherrlichung von Terrorismus genutzt werden. Das Gesetz gilt nicht für das Westjordanland; dort ist die Armee für die Terrorbekämpfung zuständig.
Von: df