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Israel begrüßt Einstellung des „Mavi Marmara“-Verfahrens

DEN HAAG (inn) – Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat die Voruntersuchung zur israelischen Razzia gegen die Gaza-Flottille eingestellt. Israel reagiert erfreut, bemängelt aber auch Verfahrensfehler.
Der Internationale Strafgerichtshoft befasst sich nicht weiter mit der israelischen Razzia auf der "Mavi Marmara".
Der Gerichtshof hatte die Voruntersuchung im Mai 2013 angeordnet. Antragsteller war die Regierung der Komoren, unter deren Flagge das türkische Schiff „Mavi Marmara“ am 31. Mai 2010 unterwegs war. Am Donnerstag teilte das Gericht mit, dass es keine Hauptuntersuchung der Razzia anstrebe. „Israel nimmt die Entscheidung des Staatsanwaltes des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) positiv zur Kenntnis, die Voruntersuchung des Flottillen-Vorfalles (Mavi Marmara) zu schließen“, teilte der Sprecher des israelischen Außenministeriums daraufhin mit. „Gleichzeitig hat Israel Vorbehalte zu einem Teil der rechtlichen Beweisführung und mehreren unvorsichtigen Aussagen im Bericht des Staatsanwaltes.“ Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Israel ist der Ansicht, dass es keine Grundlage gab, eine Voruntersuchung zu eröffnen. Es bedauert, dass die wertvolle Zeit und Ressourcen des Gerichtes – einer Einrichtung, die geschaffen wurde, um Straflosigkeit für die schlimmsten Gräueltaten in der Welt zu bekämpfen – für eine Beschwerde aufgewandt wurden, die rechtlich unbegründet und politisch motiviert war.“

„Selbstverteidigung nicht thematisiert“

Das Außenministerium weist ferner auf die Vorläufigkeit der Untersuchung hin. Der Staatsanwalt habe keinen Bedarf gesehen, das Thema Selbstverteidigung durch israelische Soldaten anzugehen. Diese seien „mit Gewalt von IHH-Aktivisten konfrontiert worden, im Kontext einer Flottille, die nach Einschätzung des Staatsanwaltes keine humanitäre Mission darstellte“. Jegliche vorläufige Aussage des Staatsanwaltes zum Verhalten der israelischen Soldaten werde zwangsläufig verzerrt und irreführend, wenn das Thema Selbstverteidigung ausgespart werde, das die Anwendung von Gewalt rechtfertigen würde. In diesem Kontext nennt der Sprecher die unabhängige Untersuchungskommission des israelischen Obersten Gerichtshofes (Turkel-Kommission) und die Untersuchungskommission der UNO (Palmer-Bericht). Beide seien zu dem Schluss gekommen, dass die Soldaten mit Gewalt hätten reagieren müssen, um ihr Leben zu schützen. Denn sie seien auf „organisierte, vorsätzliche und tödliche Gewalt“ gestoßen. Ende Mai 2010 hatten sechs Schiffe von der Türkei aus den Versuch unternommen, die israelische Seeblockade gegen den Gazastreifen zu durchbrechen. Auf dem Hauptschiff der Flottille, der „Mavi Marmara“, befanden sich etwa 600 Passagiere. Israelische Marinesoldaten wurden bei dem Versuch, das Schiff zu entern, von einigen der Passagiere angegriffen. Sie schossen auf die Angreifer. Neun türkische Passagiere wurden getötet, ein weiterer erlag mehrere Jahre später seinen Verletzungen.

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