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Islamistischer Terror-Verein in Deutschland verboten

BERLIN (inn) – Bundesinnenminister Otto Schily hat am Montag den islamistischen Spendensammelverein „Yatim Kinderhilfe“ sowie die „E. Xani Presse- Verlags-GmbH“ verboten – mit Geldern des Vereins wurden nach Erkenntnissen des Innenministeriums Terroranschläge der Hamas finanziert.

Der „Yatim-Kinderhilfe e.V.“ ist eine Nachfolgeorganisation des bereits 2002 von Bundesinnenminister Schily verbotenen „Al-Aqsa e.V.“ mit Sitz in Essen. Er sammelt in Deutschland Spendengelder, um sie an Organisationen der Terrorgruppe Hamas in den palästinensischen Gebieten weiterzuleiten.

„Der ‚Yatim Kinderhilfe e.V.‘ verfolgt die völkerverständigungswidrigen Bestrebungen des im Jahre 2002 von mir verbotenen ‚Al-Aqsa e.V.‘ weiter“, teilte der Innenminister am Montag mit. „Da die sozialen und terroristischen Aktivitäten der Hamas untrennbar miteinander verknüpft sind, ist die finanzielle Unterstützung von Hamas Sozialvereinen als mittelbare Finanzierung der terroristischen Finanzierung der Hamas anzusehen. Damit wird eine Gruppierung unterstützt, die durch Ausübung von Gewalt der friedlichen Verständigung zwischen dem israelischen und dem palästinensischen Volk diametral entgegenwirkt“, so Innenminister Schily.

Mit den genannten Maßnahmen setze die Bundesregierung ihre bereits mit dem Verbot des „Al-Aqsa e.V.“ eingeschlagene Linie konsequent fort, vereinsrechtliche Strukturen zur Finanzierung der terroristischen Hamas systematisch aufzuhellen und zu zerschlagen.

Die „E. Xani Presse- und Verlags-GmbH“ ist Verlegerin der türkischsprachigen PKK-Zeitung „Özgür Politika“ („Freie Politik“) mit Sitz im hessischen Neu-Isenburg. Sie ist nachweislich in die Organisationsstruktur der PKK (heute: „KONGRA GEL“) eingebunden. Die PKK benutze die „Özgür Politika“, um Nachrichten und Propaganda zu verbreiten und die Anhängerschaft zu mobilisieren, so der Innenminister.

Unmittelbar im Anschluss des Verbots begannen polizeiliche Maßnahmen in acht Bundesländern, die noch andauern. Bisher wurden zahlreiches Beweismaterial und Vermögenswerte beschlagnahmt.

Beide Verbote wurden laut dem Bundesinnenministerium sofort vollzogen.

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