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Internationales Recht schadet Palästinensern

Das nationale Arbeitsgericht Israel hat eine Klage von Palästinensern zurückgewiesen, internationales Recht nach Gusto zu ihren Gunsten zurechtzubiegen. Geklagt hatte unter anderem die linke israelische Menschenrechtsorganisation „Kombattanten für Frieden“ (CfP).
Im Westjordanland gilt für Palästinenser jordanisches Recht – auch, wenn sie in dem israelischen Industriegebiet Nitzanei Schalom bei Tulkarm (im Bild) arbeiten.
Die Kläger forderten für Palästinenser gleiche Gehälter und soziale Rechte wie für israelische Arbeiter in einem Industriegebiet im Westjordanland bei Tulkarm. Grundsätzlich ging es darum, dass die israelischen Arbeitgeber und Investoren im „Nitzanei Schalom“-Industriegebiet die rund 100 palästinensischen Beschäftigten gemäß jordanischem Recht löhnen, also ohne soziale Vorzüge, Urlaub und Altersversorgung, während die drei israelischen Beschäftigten alle Vorzüge israelischen Arbeitsrechts genießen. Das Industriegebiet wurde infolge der Osloer Verträge von 1994 errichtet, um Arbeitsplätze für Palästinenser zu schaffen. Die Fabriken lägen in einem legalen Niemandsland, stellte das Gericht fest. Internationales Recht erwarte von einem Besatzerstaat, für die Bevölkerung in besetzten Gebieten vorher gültiges Recht walten zu lassen, also jordanisches Recht von 1967.

Gericht: Keine Diskriminierung

Im Jahr 2007 hatte Israels Oberstes Gericht einen Präzedenzfall geschaffen, nämlich israelische Gehälter und Urlaub für Arbeiter aus dem Westjordanland in der Großsiedlung Givat Se‘ev bei Jerusalem. Im aktuellen Fall entschied das Arbeitsgericht jedoch anders, weil die Fabriken bei Tulkarm unter den Osloer Verträgen errichtet worden seien, um Palästinensern Arbeit zu geben. Und weil es dort nur drei jüdische Beschäftigte mit „besonderen Aufgaben“ gebe, könnten die Palästinenser für sich keine „Diskriminierung“ einklagen. Zudem hätten die Palästinenser ihre Arbeitsverträge unterschrieben mitsamt der Klausel, dass jordanisches Recht auf sie angewandt würde. Die israelischen Anwälte der Palästinenser und der Direktor der klagenden israelischen Nichtregierungsorganisation „Wac-Maan“, Assaf Adiv, hielten das Urteil für einen Fehler. Obgleich sie grundsätzlich für ein Ende der israelischen Besatzung sind und auf ein striktes Einhalten des „internationalen Rechts“ bestehen, fordern sie hier, dass nicht das Territorium, wo sich die Fabrik befindet, sondern die Identität des Arbeitgebers ausschlaggebend sei. Wenn dieser Israeli sei, müsse er das vorteilhaftere israelische Recht walten lassen und nicht ein veraltetes jordanisches Recht von 1967. Auf Anfrage argumentierte eine Sprecherin der „Kombattanten für Frieden“ sogar, dass sich einer der Zugänge zu dem Industriegebiet an der israelischen Grenze befinde. Auf die Frage, warum sie nicht für die jüdischen Arbeitnehmer jordanisches Arbeitsrecht forderten, antwortete sie empört: „Wir sind eine gewerkschaftliche Organisation und wollen nur das Beste für die Arbeiter.“ Die Sprecherin bezichtigte die israelischen Arbeitgeber, palästinensische Arbeitskräfte auszubeuten und andere Lücken des Gesetzes für sich zu nutzen. Die Klage, der Prozess und das Urteil bezeugen, dass die Palästinenser bereit sind, eine israelische „Annexion“ des Westjordanlandes zu akzeptieren, solange sie davon finanziell profitieren können. Das widerspricht freilich den Bemühungen von Boykott-Aktivisten, die Besatzung zu beenden und israelisch geführte Fabriken im besetzten Westjordanland zu schließen. Denn bei konsequenter Durchsetzung ihrer Ideologie müssten sie eine Schließung des Industriegebietes im besetzten Gebiet und eine Entlassung der rund 100 palästinensischen Arbeiter fordern und nicht deren Gleichstellung mit israelischen Arbeitnehmern. (uws)

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