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Hintergrund Hinweise des Auswärtigen Amtes zu Reisen nach Israel

Immer wieder erreichen uns Anfragen über die Sicherheit bei Reisen nach Israel. Wir raten stets zu Reisen nach Israel. Grundlegend sind jedoch die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes in Berlin, die wir nachstehend dokumentieren.

1. Angesichts der Terroranschläge vom 11.9. auf Ziele in den USA sowie der jüngsten Luftschläge der USA auf Ziele in Afghanistan und möglicher Rückwirkungen auf die Situation im Nahen Osten empfiehlt das Auswärtige Amt bei Reisen in alle Länder der Region, die aktuelle Entwicklung in den Medien, ggf. in engem Kontakt mit dem Reiseveranstalter bzw. Geschäftspartner genauestens zu verfolgen. Das Auswärtige Amt sieht jedoch momentan keinen Anlaß, von Reisen nach Israel abzuraten. Es wird weiterhin empfohlen, die der Sicherheitslage der letzten Monate angemessenen Verhaltensregeln zu beachten.

2. Reisen in Israel (innerhalb der Grenzen vom 01.06.67) erscheinen grundsätzlich weiterhin möglich. Es muß jedoch jederzeit und besonders in den Zentren und Orten entlang der Grenzlinie zur Westbank und dem Gaza-Streifen mit weiteren Anschlägen gerechnet werden.

3. Die Grenzübergänge zu Lande zwischen Israel und Jordanien, sowie Israel und Ägypten sind geöffnet.

4. Die Sicherheitslage in den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza) ist hingegen weiterhin äußerst angespannt und von z.T. schweren Auseinandersetzungen begleitet. De facto sind die Palästinensischen Gebiete (Westbank und Gaza) abgesperrt. Von Reisen in die Palästinensischen Gebiete (Westbank und Gaza) wird daher dringend abgeraten.

5. Die Verhältnisse in Jerusalem sind sehr komplex. Der Status der Stadt, in der sowohl Israelis wie Palästinenser wohnen, ist eine der Schlüsselfragen des Nahostfriedensprozesses. Die Altstadt sollte nur in Begleitung einer ortskundigen Führung besichtigt werden. Aufgrund der angespannten Situation wird zu zusätzlicher Vorsicht geraten. Von Altstadtbesuchen an Freitagen sowie islamischen und jüdischen Feiertagen wird nach wie vor abgeraten.

6. Im übrigen wird im Hinblick auf die de facto Abriegelung der Palästinensischen Gebiete ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch die Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsungsbüros in Ramallah die Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza-Streifen) nicht sicherstellen kann.

7. Es wird dringend empfohlen, vor Ort die aktuelle Entwicklung laufend aufmerksam zu beobachten.

Im Einzelnen

1. Vor allem in letzter Zeit hat die Gefährdung durch Selbstmordattentate und andere Anschläge trotz drastischer Sicherheitsvorkehrungen stark zugenommen. In der Vergangenheit richteten sich diese insbesondere gegen öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Restaurants. Hiervon können auch ausländische Touristen betroffen sein. In dieser Beziehung ist daher generell höchste Vorsicht geboten. Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Gegen selbstmörderische, terroristische Anschläge gibt es keinen absoluten Schutz.

2. In Gebieten und Orten mit hohem arabischen Bevölkerungsanteil ist es vor allem im Oktober/November 2000 zu zum Teil schweren Auseinandersetzungen gekommen.

3. Die Grenzübergänge von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie die Grenzstationen Sheikh Hussein und Allenby Bridge von Israel nach Jordanien sind geöffnet.

4. Die Sicherheitslage in den Palästinensischen Gebieten (u. a. Bethlehem, Hebron, Jenin, Tulkarem, Jericho, Ramallah und Gaza Streifen) ist, wie oben ausgeführt, nach wie vor äußerst angespannt und immer wieder von gewaltsamen Auseinandersetzungen geprägt.

5. Dies gilt grundsätzlich auch für Ost-Jerusalem. Eine Sperrung von Ost-Jerusalem gibt es im Gegensatz zu Westbank und Gaza jedoch nicht.

6. Demgegenüber ist es immer wieder zur kurzfristig verfügten, völligen Absperrung der Palästinensischen Gebiete gekommen. Faktisch sind die Gebiete gesperrt. Eine normale Reisetätigkeit ist durch Straßensperren und Kontrollen praktisch unmöglich. Daher muß damit gerechnet werden, daß Reisen in und eine Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza-Streifen) auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah unmöglich sein kann. Die Möglichkeit der Besichtigung touristischer Sehenswürdigkeiten war in den vergangenen Monaten stark eingeschränkt. Angesichts der häufigen gewaltsamen Auseinandersetzungen wird daher derzeit von Reisen in die Palästinensischen Gebiete dringend abgeraten. Die gewaltsamen Auseinandersetzungen konzentrieren sich auch auf israelische Siedlungen in der West Bank und im Gaza-Streifen. Daher wird eindringlichst vor Besuchen der Siedlungen gewarnt.

7. Auch im Grenzgebiet zum Libanon ist es immer wieder zu militärischen Auseinandersetzungen gekommen. Bei Reisen in diese Gebiete ist daher besondere Vorsicht geboten.

8. Vor Lockvogelangeboten (kostenloser Urlaub, großzügige Bezahlung) im Zusammenhang mit der Überführung von Kfz aus Deutschland über Israel in die Palästinensischen Gebiete wird ausdrücklich gewarnt. In Einzelfällen (insbesondere bei deutschen Limousinen älteren Baujahres bzw. wenn eine Überführung in den Gazastreifen vorgesehen ist) verlangt der israelische Zoll bei Einreise eine Kaution oder Bankgarantie von bis zu 10.000 US-$ und registriert das Fahrzeug im Reisepaß und im Computer. Eine spätere Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten oder Israel ohne Kfz ist nach israelischem Recht ein Zollvergehen, das zur Verweigerung der Rückreise und sogar zu strafrechtlicher Verfolgung führen kann. Die Kaution verfällt selbst bei Diebstahl oder Unfall.

9. Deutsche palästinensischer Herkunft sowie deren Familienangehörige können Israel und die Palästinensischen Gebiete nur mit einer israelischen Ausreiseerlaubnis für Palästinenser verlassen. Die Ausreisemöglichkeit ist nicht immer gewährleistet. Zur Beantragung eines „Exit permit“ wird insbesondere bei Aufenthalten von über drei Monaten Dauer die Vorlage eines palästinensischen Passes verlangt.

Aufgrund uneinheitlicher Verwaltungspraxis kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass auch bei kurzen Aufenthalten die Vorlage eines palästinensischen Passes zur Beantragung des „Exit permit“ verlangt wird. O.g. Personen sollten, wenn sie vor Mai 1994 den Gazastreifen oder Jericho bzw. vor September 1995 die Westbank verlassen haben, über dieselben Grenzübergänge wieder einreisen, um die damals dort abgegebenen Dokumente wieder an sich nehmen zu können. Nähere Auskünfte erteilt die Deutsche Botschaft in Tel Aviv, bei der auch Bescheinigungen beantragt werden können, dass die Beantragung palästinensischer Reisedokumente und das Exit-permit auf Grund einer Zwangslage erfolgt.

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