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Hamas: „Hinrichtung von Verrätern kein Gesetzesverstoß“

GAZA (inn) - Die Hamas-Regierung in Gaza kennt kein Erbarmen mit Verrätern. Das teilte ein Sprecher am Montag mit, als er bei einer Pressekonferenz nach Hinrichtungen von mutmaßlichen Kollaborateuren und Folterungen gefragt wurde. Menschenrechtsgruppen hatten in den vergangenen Wochen auf derartige Vorkommnisse im Gazastreifen aufmerksam gemacht.

„Wir unterscheiden zwischen einem Verstoß gegen das Gesetz und dem, was die Widerstandsgruppen während des Krieges getan haben“, sagte der Sprecher, Tahir an-Nunu. An der Pressekonferenz nahmen auch Innenminister Ejhab al-Ghussein und Polizeisprecher Islam Schahwan teil. Dies meldet die palästinensische Nachrichtenagentur „Ma´an“.

Allerdings verneinte An-Nunu die Auffassung, Regierung oder Sicherheitskräfte könnten in die chaotischen Angriffe gegen Bewohner des Gazastreifens verwickelt gewesen sein. Die Regierung ermittle im Zusammenhang mit gewissen Vorwürfen in Einzelfällen. Die Hamas habe zugesichert, jegliche Verstöße gegen das Gesetz zu ahnden. Die Regierung werde keine Übergriffe gegen Privateigentum oder Personen zulassen. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Geschädigten „der Hamas, der Fatah, dem Islamischen Dschihad oder einer anderen palästinensischen Partei angehören oder gar keine politische Mitgliedschaft haben“. Denn die Regierung sei für alle Bürger gleichermaßen moralisch und rechtlich verantwortlich.

Der Hamas-Innenminister Al-Ghussein sagte: „Der Widerstand hat nichts mit der inneren Sicherheit vor und nach dem Krieg zu tun. Aber während des Krieges und angesichts der angespannten Sicherheitslage hat der Widerstand diejenigen beseitigt, die schuldig befunden wurden, dem Widerstand in den Rücken gefallen zu sein. Auf jeden Fall haben wir Ermittlungen aufgenommen. Wir untersuchen, ob die Getöteten Verräter waren oder nicht.“ Frühere Untersuchungen hätten allerdings ergeben, dass einige der fraglichen Palästinenser bei Familienfehden ums Leben gekommen seien. Der Widerstand habe damit nichts zu tun gehabt.

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