Die „Gnadenfrist“ gelte vom 8. Mai bis zum 10. Juli. „Wir haben diesen Schritt unternommen, nachdem die zwei Kollaborateure hingerichtet wurden, nachdem sie für schuldig befunden wurden. Damit wollen wir sichergehen, dass all diejenigen, die ihr Volk und ihre Heimat betrogen haben, wieder auf den richtigen Weg gelangen. Wir kennen die heimtückischen Tricks, die Israel benutzt, um Kollaborateure zu erpressen und zu täuschen“, sagte Al-Ghussein laut der palästinensischen Nachrichtenagentur „Ma´an“.
Die Polizeistationen und Hauptquartiere der Sicherheitsdienste seien 24 Stunden am Tag geöffnet, um die zu empfangen, die ihre Buße kundtun wollten, heißt es in dem Bericht weiter. Die Hamas-Regierung würde den reuigen Kollaborateuren Gnade und Geheimhaltung gewähren. Wer sich allerdings nicht selbst ergebe, werde mit der Höchststrafe konfrontiert. In den Palästinensergebieten steht auf Kollaboration mit Israel die Todesstrafe.
Die Hamas hatte Mitte April zwei angebliche Kollaborateure hingerichtet. Dies war von Menschenrechtsorganisationen stark kritisiert worden. Bemängelt wurden vor allem die Gesetzeslage und die Gerichtsverhandlungen, weil diese in vielen Fällen nicht ein Minimum des internationalen Standards erreichten.