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Gutes tun und Schlechtes meiden

Die islamische Tradition kennt das Prinzip der Hisba. Das arabische Wort bezeichnet die Pflicht eines jeden Muslim, das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten.
Muslima Hidschab

Die sechsfache Mutter Anwar al-Masri aus Jerusalem sitzt mit ihrer Nachbarin Madschd in ihrer Küche und schält Zwiebeln. Sie erklärt das Gebot so: „Es heißt ‚das Rechte gebieten und das Abscheuliche meiden’. Das bedeutet, wenn jemand etwas Falsches tut, dann ist es meine Aufgabe, ihm das zu sagen. Durch den Propheten Muhammad haben wir Gebote bekommen. Diese gilt es zu befolgen.“

Was die Wörter „recht“ und „verwerflich“ konkret bedeuten, wird im Koran nur ungenügend erklärt. Doch Theologen und Rechtsgelehrte haben sich in den Jahrhunderten nach der Offenbarung des Korans viele Gedanken dazu gemacht und diese Dinge ausformuliert. Und bis heute ist dieses Prinzip in der muslimischen Gesellschaft gut bekannt und weit verbreitet.

Während Anwar weiter ihr Reisgericht vorbereitet, isst Madschd Kekse. Sie ergänzt: „Zum Beispiel sind Wein und Unzucht haram, also verboten. Durch den Koran wissen wir, was haram und halal (erlaubt) ist. Wenn ich eine Frau sehe, die zwar einen Hidschab, also das Kopftuch und den mantelartigen Umhang, trägt, aber gleichzeitig sehr viel Make-Up aufgelegt hat, – dann muss ich ihr sagen, dass das nicht islamgemäß ist. Wenn ich ihr das sage, ist es ‚Das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten’.“

Als es an der Eingangstür klopft, verschwindet Anwar schnell ins Nebenzimmer. Sie kommt mit der Gebetskleidung für Frauen wieder und gibt sie ihrer Nachbarin. Ein Rock, der bis zum Boden reicht und ein Oberteil, das Kopf und Oberkörper bedeckt. Das Gesicht bleibt frei. Madschd wirft sich diese Kleidung rasch über, der Besucher kann eintreten.

„Gebot gilt für Gemeinschaft und einzelne Muslime“

Es ist Anwars Sohn Ahmad, er ist früher von der Arbeit nach Hause gekommen als erwartet. Auch er hat etwas zu dem Thema zu sagen: „Eigentlich ist das ein Prinzip, das der Staat umsetzen muss. Damit das Leben nach der Scharia, dem islamischen Recht, durchgesetzt wird. Aber natürlich gilt das Gebot auch dem einzelnen Muslim. Das setzt aber voraus, dass man gebildet ist und die religiöse und geistige Autorität hat, andere auf ihre Verfehlungen hinzuweisen. Außerdem darf der Hinweis auf falsches Verhalten nicht dazu führen, dass anderen Personen dadurch geschadet und noch schlimmeres Unheil angerichtet wird.“

Anwar bringt Ahmad einen Kaffee. Er trinkt einen Schluck, bevor er anfügt: „In den frühen Jahren des Islam gab es große Diskussionen über dieses Prinzip: Wie weit darf man gehen und wann überstrapaziert man dieses Gebot? Denn einen Muslim in angemessener Weise auf sein Fehlverhalten hinzuweisen, setzt voraus, dass dieses in der Öffentlichkeit geschah. Andernfalls stellt sich doch die Frage, ob ich ihm nicht zu nahe trete. Es gab Gelehrte, welche die Ansicht vertraten, dass eine ‚verborgene Sünde’ nur dem Sünder schade, nicht aber der Umma, der islamischen Gemeinde.“

Die Grundlage des Prinzips findet sich bereits im Koran. Der Tübinger Islamwissenschaftler Rudi Paret übersetzte seinerzeit den 104. Vers der dritten Koransure so: “Aus euch soll eine Gemeinschaft (von Leuten) werden, die zum Guten aufrufen, gebieten, was recht ist, und verbieten, was verwerflich ist. Denen wird es wohl ergehen.“

Während dieser Anspruch im erwähnten Vers noch ein zu erreichendes Ziel darstellt, setzt der 110. Vers der gleichen Sure diesen Umstand als gegeben voraus: „Ihr (Gläubigen) seid die beste Gemeinschaft, die unter den Menschen entstanden ist. Ihr gebietet, was recht ist, verbietet, was verwerflich ist, und glaubt an Allah.“ Unter anderem aus diesen Versen hat die islamische Tradition das genannte Prinzip abgeleitet.

Frage der Gewalt ungeklärt

Ob zur Erfüllung dieses Gebotes Gewalt eingesetzt werden darf oder nicht, darüber gibt es unter heutigen Muslimen ebenso viele unterschiedlichen Meinungen wie unter den traditionellen Islam-Gelehrten.

Anwar, Madschd und Ahmad geben den Gelehrten Recht, die sagen, dass eine bisher nicht bekannte Sünde verborgen bleiben soll und man sich folglich nicht weiter drum zu kümmern hat.

Anders sieht das Ibad. Der Mittfünfziger besitzt ein Geschäft in der nur wenige Kilometer entfernten Altstadt von Jerusalem. „Wenn ich bemerke, dass mein Kollege jemand anderen über’s Ohr haut, bin ich verpflichtet, ihn zu ermahnen. Ich muss ihm sagen, dass sein Verhalten nicht in Ordnung ist.“ Ibads Vater war Imam, also Vorbeter in einer Moschee.

Ibad weiß: „Meistens geht es bei dem ermahnten Fehlverhalten darum, dass jemand Alkohol trinkt oder eine bestimmte Art von Musik hört. Aber es kann auch darum gehen, ob jemand Schach spielt oder falsch betet. Auch die Frage, ob Frauen gestattet ist, dieses Gebot zu erfüllen, ist umstritten. Der große Theologe Muhammad al-Ghazali (1058 – 1111) zum Beispiel hat die Frauen von der Pflicht entbunden, spätere Theologen haben sie ausdrücklich mit eingeschlossen.“

Ibad erklärt: „Weißt du, wir leben in einer schlechten Welt. Wenn ich höre, dass mein Bruder schlecht über einen Menschen redet, muss ich ihm sagen, dass das nicht recht ist und ihn daran erinnern, dass er Gutes sprechen soll. Wenn er dann weiter schlecht redet, liegt es nicht mehr in meiner Verantwortung.“ (mh)

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