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Gesetzesvorschlag: Zwei Oberrabbiner sind zuviel

JERUSALEM (inn) – Ein einziger Oberrabbiner ist für den Staat Israel völlig ausreichend. Das meinen zumindest Justizministerin Zippi Livni und der Minister für religiöse Angelegenheiten, Naftali Bennett – sie haben deshalb am Montag einen entsprechenden Gesetzesvorschlag veröffentlicht.
Zwei Oberrabbiner bei der Vereidigung: Solche Bilder sollen nach Wunsch dreier Minister bald der Vergangenheit angehören.

Derzeit gibt es zwei Oberrabbiner in Israel: einen aschkenasischen, der vor allem Juden osteuropäischer Herkunft vertritt, und einen sephardischen, der für orientalische Juden verantwortlich ist. Doch damit soll nach Ansicht von Livni, Bennett und dessen Stellvertreter Eli Ben-Dahan Schluss sein, wie die Tageszeitung „Jerusalem Post“ berichtet.
„Israel hat einen Premierminister, einen Staatspräsidenten, einen Präsidenten des Obersten Gerichtshofes und einen Generalstabschef der Armee“, begründete Livni den Antrag. „Es ist Zeit für uns, nur einen Rabbi für eine Nation zu haben. Der Staat Israel sollte einen Oberrabbiner haben, um alle Teile der israelischen Gesellschaft zu vereinen, und ein Rabbinat, das allen Teilen des jüdischen Volkes zu Diensten steht, statt ein formale, altmodische Trennung beizubehalten.“
Bennett sprach von einem wichtigen Schritt, der die nationale Einheit symbolisiere. „Die einzige Frage ist, warum dies nicht früher geschehen ist. Wenn heute Aschkenasen Sepharden heiraten und Jemeniten und Menschen jeder anderen Herkunft, gibt es keinen Anlass für zwei Oberrabbiner.“
Ein weiteres Anliegen der drei Politiker ist die Trennung des Oberrrabbinats vom religiösen Gerichtssystem. Nach ihrer Vorstellung sollen der Vorsitzende des religiösen Gerichtes und sein Stellverteter durch Richter im Großen Rabbinischen Gericht gewählt werden, ähnlich wie beim Obersten Gerichtshof. Jetzt leiten Oberrabbiner religiöse Gerichte, auch wenn sie nicht dafür ausgebildet sind.
Wenn das Gesetz wirklich in Kraft tritt, müssen sich die Initiatoren allerdings noch etwas gedulden. Denn es kann erst nach den nächsten Oberrabbinerwahlen zur Anwendung kommen – in zehn Jahren.

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