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Gesetz zur Sterbehilfe verabschiedet

JERUSALEM (inn) – Israelische Ärzte können in Zukunft auf Wunsch schwerkranker Patienten die lebenserhaltenden Maßnahmen aussetzen. Ein entsprechendes Gesetz zur passiven Sterbehilfe hat die Knesset jetzt verabschiedet.

Wie die Tageszeitung „Jediot Aharonot“ berichtet, hatten die Vorbereitungen für die Bestimmung viele Jahre in Anspruch genommen. Dabei wurden Ärzte ebenso berücksichtigt wie Rabbiner. Betroffen sind Menschen, die nach ärztlicher Einschätzung nicht mehr als sechs Monate zu leben haben.

Dem Gesetz zufolge soll ein Patient, der große Schmerzen erleidet und nicht mehr weiterleben möchte, nicht künstlich am Leben erhalten werden. Dazu muss er ein entsprechendes Formular unterzeichnen. Wenn er selbst seine Meinung nicht mehr äußern kann, sollen sich die Ärzte an das halten, was er früher dazu gesagt hatte. Gibt es dazu keine Aussagen, fällt ein naher Angehöriger oder Betreuer die Entscheidung.

Kinder unter 17 Jahren können von ihren Eltern vertreten werden. Kommt es dabei zu keiner Einigkeit zwischen den Eltern oder zwischen ihnen und dem medizinischen Personal, entscheidet ein Komitee.

Die Bestimmung basiert auch auf dem jüdischen Gesetz, der Halacha. Sie wurde hinzugezogen, um die Frage zu klären, ob lebenserhaltende Geräte abgestellt werden dürfen.

Gesundheitsminister Dan Naveh sprach von einem „historischen Augenblick“: „Dies ist eines der wichtigsten Gesetze, die in der Knesset verabschiedet wurden. Es ist eine bedeutende moralische Errungenschaft für die Kranken im Endstadium und ihre Familien.“

Die Bestimmung wird in etwa einem Jahr in Kraft treten.

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