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Kultureinrichtungen kritisieren BDS-Beschluss

Der Bundestag stufte die Boykottbewegung BDS 2019 als antisemitisch ein. Kunst- und Kultureinrichtungen kritisieren dies nun. Sie befürchten eine Ausgrenzung „wichtiger Stimmen".
Demonstranten bei einer BDS-Kundgebung (Archivbild)

BERLIN (inn) – Die „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ hat sich kritisch zum BDS-Beschluss der Bundesregierung aus dem Jahr 2019 geäußert. Der Zusammenschluss aus verschiedenen deutschen Kunst- und Kultureinrichtungen befürchtet „eine Ausgrenzung wichtiger lokaler und internationale Stimme aus dem kritischen Dialog“. Der Beschluss sorge zudem für eine missbräuchliche Verwendung des Antisemitismusvorwurfs. Den Boykott Israels durch BDS („Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“) lehne man jedoch ab.

In der entsprechenden Erklärung verweisen die Initiatoren auf den Fall von Achille Mbembe. Der kamerunische Historiker war als Eröffnungsredner für das letztlich abgesagte Kunstfestival Ruhrtriennale vorgesehen, sollte jedoch aufgrund von Antisemitismusvorwürfen wieder ausgeladen werden. Mbembe wurde unter anderem vorgeworfen, das Existenzrecht Israels in Frage zu stellen und die BDS-Bewegung zu unterstützen. Er selbst weist diese Anschuldigungen zurück.

Die BDS-Bewegung ist vor allem durch ihre Boykottaufrufe für Waren aus Israel bekannt. Ihr selbsterklärtes Ziel ist es, Israel dazu zu bewegen, die „Besetzung und Kolonialisierung allen arabischen Landes zu beenden“. Als Vorbild diene der „Kampf der Südafrikaner gegen Apartheid“.

Bundestag: BDS-Bewegung ist antisemitisch

Im Mai vergangenen Jahres hatte der Deutsche Bundestag den Antrag „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ mit großer Mehrheit angenommen. Darin wird bekräftigt, dass die Sicherheit Israels Teil der Staatsräson sei. Die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung wurden als antisemitisch eingestuft. Der Bundestag fordert die Bundesregierung zudem auf, Veranstaltungen und Projekte von BDS nicht zu unterstützen und keine Organisation zu fördern, die das Existenzrecht Israels in Frage stellt.

In einem Gespräch mit Deutschlandradio äußerte sich die CDU-Politikerin Elisabeth Motschmann am Freitag zu den Befürchtungen der Kulturschaffenden. Eine Verengung der Diskursräume sehe sie nicht. Auch eine kritische Auseinandersetzung mit der israelischen Regierung sei durch den Beschluss keineswegs gefährdet oder eingeschränkt. Motschmann, die unter anderem Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien des Bundestages ist, mahnte jedoch an, jeglichen Anfängen von Antisemitismus entschieden entgegenzutreten.

Der Name „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ stellt einen Verweis auf den Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes (Freiheit von Kunst und Wissenschaft) dar. Teil der Initiative sind unter anderem das Deutsche Theater Berlin, das Humboldt Forum und das Goethe-Institut.

Von: val

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