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Endgültig: Kafka-Briefe gehen an Nationalbibliothek

Die israelische Nationalbibliothek erhält wertvolle Briefe des jüdischen Schriftstellers Franz Kafka. Mit diesem Urteil bestätigt der Oberste Gerichtshof zwei frühere Instanzen – und beendet einen jahrelangen Prozess.
Kafkas deutsch-hebräisches Vokabelheft befindet sich bereits in der Sammlung der Nationalbibliothek, nun kommen weitere Manuskripte hinzu
JERUSALEM (inn) – Der juristische Streit begann 2009. Damals forderte Israel die Erbinnen von Max Brod auf, dessen literarischen Nachlass an die Nationalbibliothek zu übergeben. Dazu gehören auch teilweise unveröffentlichte Texte des jüdischen Schriftstellers Franz Kafka, der mit Brod befreundet war. Nun hat die noch lebende Erbin zum dritten Mal ihren Prozess verloren – bei der höchsten Instanz. Wie die Tageszeitung „Ha‘aretz“ am Montag berichtete, fällte das Oberste Gericht das Urteil bereits im Juni. Demnach müssen die Schriften, die sich zum größten Teil in Banktresoren in Israel und der Schweiz befinden, an die israelische Nationalbibliothek übergeben werden. „Max Brod wollte nicht, dass sein Besitz zum höchstmöglichen Preis verkauft wird, sondern dass man dafür einen angemessenen Platz in einer literarischen und kulturellen Einrichtung findet“, zitiert die Onlinezeitung „Times of Israel“ aus dem Urteil. Der in Prag lebende Schriftsteller Kafka hatte Brod die Schriften bei seinem Tod im Jahr 1924 überlassen. Er verfügte allerdings auch, dass die Dokumente verbrannt werden sollten. Sein Freund hielt sich jedoch nicht daran. Als er 1939 vor den Nazis aus der Tschechoslowakei ins damalige Mandatsgebiet Palästina floh, nahm er die Schriftstücke mit. Der Schriftsteller Brod verstarb 1968 und hinterließ die Dokumente seiner Sekretärin Esther Hoffe. Im Testament hieß es, sie solle die Schriften „der Hebräischen Universität Jerusalem, der Stadtbibliothek in Tel Aviv oder einer anderen Organisation in Israel oder im Ausland“ überlassen. Doch Hoffe behielt den Nachlass, sie verkaufte sogar das Originalmanuskript des Romans „Der Prozess“ für rund 2 Millionen Dollar. Mit ihrem Tod vermachte sie die Dokumente 2007 an ihre Töchter Eva und Ruth.

Schriften auf Hebräisch veröffentlichen

Im Jahr 2012 urteilte das Familiengericht Tel Aviv, dass die Schriftstücke der Nationalbibliothek zugeteilt werden sollten. Eva Hoffe und ihre mittlerweile verstorbene Schwester legten Berufung gegen das Urteil ein. Im Juni 2015 gab das Bezirksgericht Tel Aviv jedoch der ersten Instanz Recht und wies die Klage zurück. „Kafka kannte (Esther) Hoffe nicht, er sprach nicht mit ihr und traf sie nie“, zitierte seinerzeit „Ha‘aretz“ aus dem Urteil. „Sie war seinem Herzen nicht nahe. Es gab zwischen ihnen keine Verwandtschaft. Die einzige Verbindung zwischen Kafka und Hoffe war, dass Kafkas Schriften auf Umwegen in Hoffes Hände gelangten.“ Die Nationalbibliothek hat versprochen, die deutschen Schriften ins Hebräische zu übersetzen und eine Anthologie auf Grundlage der Dokumente zu veröffentlichen. Die Nationalbibliothek in Jerusalem begrüßte die Gerichtsentscheidung. „Dies ist ein Freudentag für alle Kulturliebhaber – in Israel und auf der ganzen Welt“, sagte der Vorstandsvorsitzende David Blumberg laut des Radiosenders „Deutsche Welle“. (eh)

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