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Streit um Brief eines Holocaust-Opfers

Dokumente aus der Zeit des Holocaust sind wertvoll, denn sie geben Einblicke in die Zeit des Nazi-Terrors. Aber darf man sie auch feilbieten? Ein Gerichtsfall in Israel wirft diese Frage auf.
Schilderte Kindern in Palästina ihre Situation in Polen: Rachel Mintz

TEL AVIV / JERUSALEM (inn) – Das Tel Aviver Bezirksgericht hat die Versteigerung des Briefes eines Holocaust-Opfers gestoppt. Der Brief sollte zusammen mit vier weiteren am Dienstag beim Auktionshaus Dynasty in Jerusalem unter den Hammer kommen.

Verwandte des Holocaust-Opfers hatten gegen die Auktion protestiert. In einer ersten Anhörung vor Gericht verlangte das Auktionshaus 10.000 US-Dollar für den Verkauf des Briefes. Das berichtet die israelische Tageszeitung „Ha’aretz“.

Verfasst hat den Brief die damals elfjährige Rachel Mintz im Jahr 1937. Auf Hebräisch schrieb sie Kindern im damaligen Mandatsgebiet Palästina. Sie schilderte dabei ihr Leben in Polen, den Antisemitismus, den sie dort erfuhr und ihren Wunsch, nach Palästina auszuwandern. Als 16-Jährige wurde sie von Deutschen ermordet, nachdem ein Jude aus ihrer Heimatstadt Zarki ihr Versteck verraten hatte.

Weitere Verhandlung angedacht

Der Besitzer des Briefes, Dudi Silberschlag, gehört dem Beratungsgremium der Jerusalemer Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem an. Nach eigenen Angaben hat er den Brief auf einem Flohmarkt in Jaffa erworben. Vor Gericht sagte er, ein Stopp des Verkaufs würde „irreparablen“ finanziellen Schaden mit sich bringen.

Die Verwandten bestehen darauf, dass Silberschlag den Brief ihnen oder dem Archiv von Yad Vashem überlässt. Der Richter urteilte, dass Silberschlag mit der Familie weiter verhandeln muss. Bei dem Brief handele es sich nicht nur um ein Sammlerstück, sondern um eine persönliche Erinnerung für die Familie. Die Verhandlung soll kommende Woche vor Gericht weitergehen.

Yad Vashem betont, dass Silberschlag kein regulärer Mitarbeiter ist. Die Position im Beratungsgremium erfolge durch politische Ernennung oder auf freiwilliger Basis. In einer Stellungnahme heißt es: „Es ist moralisch verwerflich und höchst geschmacklos, wenn jemand mit persönlichen Gegenständen oder Dokumenten von Holocaust-Opfern oder aus der Zeit des Holocaust handelt.“

Von: df

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