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„Am Israel chai“-Rufe auf Tempelberg erlaubt

Besucher des Tempelbergs dürfen „Am Israel chai“ (Das Volk Israel lebt) rufen. Das entschied ein Jerusalemer Gericht am Montag. Geklagt hatte der jüdisch-israelische Anwalt Itamar Ben Gvir. Er hatte den Ausruf in Reaktion auf eine Muslima getätigt, die ihm „Allahu Akbar“ (Allah ist am größten) entgegengerufen hatte. Daraufhin war er von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Juden ist es nicht gestattet, auf dem Tempelberg zu beten. Der Richter entschied nun, dass nichts falsch daran sei, „Am Israel chai“ zu sagen. Es habe keinen Grund gegeben, den Mann festzunehmen. Ben Gvir bezeichnete das Urteil als „Geschenk für das jüdische Volk“. Es sei nun an der Zeit, dass Juden auch auf dem Tempelberg beten dürften.

Von: ser

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Eine Antwort

  1. Wer nimmt sich das Recht, einem Juden auf dem Tempelberg das Beten zu verbieten? Es ist der Heilgste Ort in erster Linie für Juden. Beten darf man überall, wo man geht und steht und erst recht an Heiligen Stätten.
    Es sollte aber ein zurückhaltendes Beten sein, kein lautes Singen und Tanzen, kein Gruppenbeten, um nicht Andersgläubige zu provozieren. Doch niemand hat das Recht, ein stilles Beten einem Menschen an jeglichem öffentlichen Ort, wie auch auf dem Tempelberg zu verbieten. Dieser ist kein alleiniges Eigentum der Moslems.

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