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Umm al-Hiran: Erste Beduinenfamilie willigt in Umzug ein

Nach Rechtsstreit und Verzögerung hat der Abriss der Beduinenortschaft Umm al-Hiran begonnen. Eine erste Familie hat dem Umzug zugestimmt. Die Umstände der Einwilligung sind umstritten.
Der Ort des Streites: Das Beduinendorf Umm al-Hiran

BE‘ER SCHEVA (inn) – Die erste Beduinenfamilie aus der Ortschaft Umm al-Hiran bei Be‘er Scheva hat sich bereit erklärt, in das benachbarte Hura umzuziehen. Die 40 Mitglieder haben dazu Zeit bis zum 30. Dezember. Inzwischen haben die Abrissarbeiten in dem aus israelischer Sicht illegalen Dorf nach Verzögerung begonnen.Der Vorsitzende des Bürgerausschusses von Umm al-Hiran, Ra’ad Abu al-Kaian, beklagte allerdings, die Einwilligung habe die Polizei mit Gewalt erzwungen; die Sicherheitskräfte seien dazu mitten in der Nacht zum Familienoberhaupt Ahmad Abu al-Kaian gekommen. „Er wurde bewusstlos, wir waren mit ihm die ganze Nacht im Krankenhaus. Es geschah nicht durch freien Willen.“

Zweifel an Äußerung

Polizeisprecher Mickey Rosenfeld bestritt diese Darstellung: Einheiten zeigten bei Häuserzerstörungen Präsenz in Abstimmung mit Gerichten, aber „sie tauchen nicht nachts um 3 Uhr auf“. Auch die siedlungsfreundliche Organisation „Regavim“ bezweifelte die Äußerung und begrüßte die Entscheidung des Familienoberhauptes. „Er hat verstanden, dass er sich an das Gesetz halten muss“, sagte der Sprecher Abraham Benjamin. „Den Medien gegenüber tat er nur so, als ob er dagegen sei, da die Sache Dimensionen eines nationalen Kampfes angenommen hat.“
Benjamin wies darauf hin, dass die Bewohner ein durch Israel finanziertes Stück Bauland in der benachbarten Beduinenstadt Hura erhielten. Zugleich sei die Ortschaft Hiran, die anstelle von Umm al-Hiran entstehen soll, offen für Juden als auch Nichtjuden. Die Beduinen können sich laut „Regavim“ auf Wunsch auch Bauland in Hiran sichern. Auch Gerichte haben diese Möglichkeit bestätigt.
Der Abriss der Ortschaft, die sich auf Staatsland befindet, sollte bereits am 22. November beginnen, wurde jedoch aus ungenannten Gründen hinausgezögert. Die Organisation „Adalah“, die sich für die Rechte arabischer Minderheiten einsetzt, scheiterte damals mit einer Eilberufung gegen den Abriss. Sie sieht in dem Vorgang ein Beispiel von „Enteignung und Vertreibung aus strikt rassistischen Gründen“. Die von „Adalah“ eingelegte Berufung wurde neben den legalen Aspekten auch deshalb zurückgewiesen, weil das Magistratsgericht von Be‘er Scheva einen „Mangel an gutem Willen“ festgestellt hat: Die Berufung erfolgte am Tag des Abrisses, obwohl das Datum bereits seit anderthalb Monaten bekannt war.

Langer Streit

Aus Sicht der israelischen Regierung leben die Beduinen in Umm al-Hiran illegal. Der Rechtsstreit über die Ortschaft begann vor 13 Jahren. Im Jahr 2015 genehmigte das Oberste Gericht den vorgesehenen Abriss der Ansiedlung. Insgesamt leben nach Angaben von „Adalah“ 1.000 Menschen in Umm al-Hiran. Die Zeitung „Jerusalem Post“ spricht allerdings nur von 400 Bewohnern, die Onlinezeitung „Times of Israel“ gibt 500 Bewohner an.
Die Beduinen sagen, dass die israelische Armee ihnen das Gebiet von Umm al-Hiran 1956 zugewiesen habe, nachdem sie ihr ursprüngliches Land im Unabhängigkeitskrieg zehn Jahre zuvor verloren hatten. „Regavim“ führt an, dass sich die Beduinen zwar in der Nähe, jedoch jenseits der ihnen zugewiesenen Grenzen niederließen.
Im Rechtsstreit ging es im Kern um die Frage, ob die Zuweisung der Armee einen dauerhaften Zustand bedeutet oder ob diese nur für eine bestimmte Zeit galt. Israelische Gerichte sehen Letzteres als erwiesen an. Aus Sicht der Richter handelt es sich bei der Umsiedlung nicht um Diskriminierung, da der Staat den Beduinen genügend Alternativen biete. (df)Ein neues Dorf für Beduinen (inn)
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