"Jesch Din" hatte im Namen der Palästinenser aus der Ortschaft Ein Jabrud geklagt, deren Land konfisziert worden war. Der Staat Israel hatte im Rahmen des Prozesses mehrere Fehler bei der Errichtung der Anlage eingeräumt. Diese war tatsächlich ohne entsprechende Genehmigung auf privatem palästinensischen Land errichtet und dennoch vom Ministerium für Infrastruktur finanziert worden. Angesichts des Abwasserproblems in der Region hatten die zuständigen israelischen Behörden vorgeschlagen, auch die umliegenden palästinensischen Dörfer an die Anlage anzuschließen. Diese hatten jedoch abgelehnt.
Nun wurde die Benutzung der Kläranlage vom Gericht untersagt – so lange, bis der Streit um das Land beigelegt wurde. Sollte es den israelischen Behörden in den nächsten Monaten nicht gelingen, die rechtliche Situation richtig zu stellen, muss die Anlage abgerissen werden, heißt es laut der Tageszeitung "Jerusalem Post". Eine mögliche Lösung könnte es geben, wenn sich die palästinensischen Eigentümer dazu bereit erklären, das Land zu verpachten. Danach müssten die entsprechenden Behörden nachträgliche Baugenehmigungen erteilen. Dem Bericht zufolge sind die Chancen dafür gering.
Der Staat und der Rat der Region Benjamin wurden ferner angewiesen, die Kosten des Verfahrens zu tragen.