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Gericht: PA muss Entschädigung an Terror-Opfer zahlen

TEL AVIV (inn) – Die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) muss rund 13,2 Millionen Euro Schadensersatz an sechs israelische Terror-Opfer zahlen. Das entschied ein Gericht in Tel Aviv am Montag.

Wie die Tageszeitung „Jediot Aharonot“ berichtet, handelt es sich bei den Anklägern um Angehörige von Ruth Peled (56) und ihrer 14 Monate alten Enkelin Sinai Keinan. Sie waren im Mai 2002 bei einem palästinensischen Selbstmordanschlag getötet worden.

Die Ankläger hatten umgerechnet rund 24 Millionen Euro Schadensersatz gefordert. Doch das Gericht wollte in Israel keinen Präzedenzfall mit einer Entschädigungssumme schaffen, wie sie in den USA üblich ist. Der Richter sprach jedem Ankläger umgerechnet 2,2 Millionen Euro zu. Außerdem muss die PA die Kosten des Verfahrens in Höhe von 370.000 Euro tragen.

Nach Auffassung des Richters „handelt es sich um einen Terrorakt, der mit einer kriminellen Absicht auf der verbrecherischsten und höchsten Stufe ausgeführt wurde. Sein Ziel war es, unschuldige, schutzlose Menschen zu ermorden – mit der Absicht, eine große Anzahl von Opfern zu schädigen.“

Er fügte hinzu: „Aus der Darstellung der Ankläger geht hervor, dass sie stark leiden. Es geht um die Zerstörung einer unschuldigen Familie, die kein Unrecht getan hatte. Von diesem Mord behalten die Überlebenden seelische Narben, für die es keine Heilung gibt.“

Die PA hatte dem Gericht keine Verteidigungsschrift zukommen lassen.

Am 27. Mai 2002 hatte sich ein Palästinenser in einem Café vor einem Einkaufszentrum in Petah Tikva in die Luft gesprengt. Neben den zwei Todesopfern gab es 50 Verletzte. Zu dem Anschlag bekannten sich die Al-Aksa-Märtyrer-Brigaden, die PLO-Chef Jasser Arafats Fatah-Partei nahe stehen.

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