Die Entscheidung des Gerichts für örtliche Angelegenheiten wurde am Mittwoch verkündet – zwei Wochen vor dem Pessach-Fest. Damit erklärte es Klagen für nichtig, welche die Stadt Jerusalem vor einem Jahr eingereicht hatte. Dabei wurden fünf Unternehmen mit einer Geldstrafe belangt, weil sie während des Festes der Ungesäuerten Brote Hametz angeboten hatten. Betroffen waren Läden und Restaurants, wie die „Jerusalem Post“ berichtet.
Am Mittwoch legte die Richterin Tamar Bar-Ascher Zaban fest, dass Geschäfte und Lokale keine „öffentlichen Orte“ seien. Denn sie seien – im Gegensatz zu offenen Märkten – geschlossen. Passanten könnten von außen nicht hineinsehen. Deshalb hätten sie nicht gegen das israelische Gesetz verstoßen.
Ein Gesetz aus dem Jahr 1986 verbietet die Auslage von gesäuerten Produkten zum Verkauf oder zum Genuss zu Pessach. Die Verteidiger der beklagten Unternehmen hatten im vergangenen Jahr mehrfach betont, dass nicht der Verkauf, sondern die Auslage der Produkte verboten sei. Die Vertreter der Stadt sagten hingegen, in einer vor allem traditionellen Stadt wie Jerusalem erforderten es der gemeinsame Anstand und der gegenseitige Respekt, dass Hametz während des Festes nicht verkauft werden dürfe. Außerdem seien in arabischen Vierteln gesäuerte Lebensmittel auch in dieser Zeit zu erwerben.
Oberrabbiner: „Angriff auf Torah“
Der aschkenasische Oberrabbiner Jonah Metzger protestierte gegen die Entscheidung vom Mittwoch. Das Verbot von Auslage oder Besitz von Hametz an Pessach sei kein Fall für eine säkulare Rechtsprechung. „Der Gerichtsentscheid ist ein Angriff auf Israels Torah.“ Er verstoße gegen jüdisches Gesetz.
Der Minister für religiöse Angelegenheiten, Jitzhak Cohen (Schas), meinte: „Ein Gericht, das so eine Entscheidung trifft, richtet ein rauchendes Gewehr auf das Gesicht der jüdischen Nation.“ Seine Partei werde in der Kabinettssitzung am Sonntag darauf bestehen, dass Premier Ehud Olmert den Generalstaatsanwalt Menachem Masus anweise, die Entscheidung anzufechten. Die Gegner des Entscheids befürchten auch, dass sich aus der Angelegenheit ein Präzedenzfall für spätere gerichtliche Auseinandersetzungen zu religiösen Themen entwickelt.
Beifall erhielt das Gericht hingegen aus dem linken politischen Spektrum. Parlamentarier und auch die Unternehmer sprachen von einer „aufgeklärten Entscheidung“. „Zu diesem Pessach können die Bewohner Jerusalems Freiheit genießen, ohne dass der Bürgermeister und die Stadtverwaltung sich in ihre Teller einmischen.“
Der Eigentümer der am Gerichtsverfahren beteiligten „Restobar“ sagte, er habe niemals vorgehabt, die ultra-orthodoxe Öffentlichkeit oder seine Nachbarn zu beleidigen.