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Geldstrafe wegen Arbeit am Schabbat

BE´ER SCHEVA (inn) - Ein Geschäft aus Aschdod muss umgerechnet rund 3.400 Euro Geldstrafe zahlen, weil es Juden am Schabbat arbeiten ließ. Dies verfügte das Regionale Arbeitsgericht Be´er Scheva.

Bei der Anhörung sagte der Geschäftsleiter Avi Levinstein laut der Internetausgabe der Zeitung „Ha´aretz“: „Wenn ich einen neuen Mitarbeiter einstelle, kann ich niemals sagen, ob er jüdisch ist oder nicht.“ Wenn er jemanden eingestellt habe, hätte es „keine Zeichen oder roten Lichter gegeben, die ihn warnen“, dass der Beschäftigte Jude sei und deshalb während jüdischer Ruhetage nicht zur Arbeit eingesetzt werden dürfe. Zudem seien die meisten Mitarbeiter russischer Abstammung, sodass sie schwer als jüdisch zu erkennen seien.

Der Richter Mosche Tweivh entschied, dass die Beschäftigung von drei Mitarbeitern am Samstag gegen das Gesetz über Arbeit und Ruhestunden verstößt. Das Geschäft wurde zu einem Bußgeld von umgerechnet rund 3.380 Euro verurteilt. Die Höchststrafe läge bei rund 6.950 Euro.

Die Anhörung war Teil eines Strafprozesses gegen das Geschäft in Aschdod, das sich wegen der Beschäftigung von Juden am Schabbat und an Feiertagen verantworten muss.

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