Demnach soll ausländischen Produktionen eine Steuerermäßigung von 17 Prozent gewährleistet werden. Ausländisch-israelische Co-Produktionen, mit einem Anteil von ausländischen Mitarbeitern von mindestens 75 Prozent, sollen 13 Prozent, jede andere Co-Produktion 9 Prozent an Steuererleichterungen erhalten. Das meldet die Tageszeitung „Jediot Aharonot“.
Bedingung für die Erleichterungen ist die Mitarbeit eines israelischen Produzenten. Zudem müssen die Produktionskosten einen Mindestbetrag erreichen.
„Filme sind wesentlich mehr, als nur eine Industrie. Sie sind ein ausschlaggebender Punkt in unserer Kultur“, sagte der Vorsitzende des Finanzkomitees, Avischai Braverman. Israel befinde sich gegenwärtig in einer Situation, in der viele einheimische Produktionen aus Kostengründen ins Ausland verlegt würden. Das Gesetz sei daher sehr sinnvoll, so Braverman.