In dem Bericht heißt es laut der Tageszeitung „Jediot Aharonot“, das Vorgehen der Armee sei „unverhältnismäßig“ gewesen und zeuge von einem „völlig unnötigen und unfassbaren Grad von Gewalt“. „Es gibt eindeutige Beweise für die Verfolgung der folgenden Straftaten im Sinne von Artikel 147 der Vierten Genfer Konvention: vorsätzliche Tötung, Folter oder unmenschliche Behandlung, vorsätzliche Verursachung großer Leiden oder ernsthafte Verletzung der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit“, heißt es im Bericht des Menschenrechtsrates.
Israel habe bei der Erstürmung mehrfach gegen internationales Recht verstoßen. Die Soldaten hätten unter anderem mit unterschiedlicher Munition auf verletzte Passagiere geschossen. Die Analyse der UN-Experten habe zudem ergeben, dass die Armeeangehörigen aus direkter Nähe auf zwei Menschen geschossen hätten, die am Boden lagen. Darüber hinaus seien Verletzte weiterer Gewalt ausgesetzt worden. Sie seien mit Waffen geschlagen und von den Soldaten getreten und verbal beleidigt worden.
Der Untersuchungsausschuss sei außerdem zu dem Schluss gekommen, dass es zum Zeitpunkt der israelischen Razzia auf dem Schiff im Gazastreifen eine humanitäre Krise gegeben habe. Aus diesem Grund verstoße allein die Blockade des Palästinensergebietes gegen das Gesetz.
Israel: „Rat ist voreingenommen“
Das israelische Außenministerium reagierte noch am Mittwochabend auf den Bericht und warf dem Menschenrechtsrat vor, er habe eine „parteiische, politisierte und extremistische Einstellung“. „Der Menschenrechtsrat hat Israel vor der Untersuchung beschuldigt und es ist keine Überraschung, dass er es auch danach verurteilt“, sagte Andy David, ein Sprecher des Ministeriums.
Der Rat hatte Anfang Juni die Einrichtung einer internationalen Untersuchungskommission beschlossen. Ihr gehören der Richter Karl T. Hudson-Philips aus Trinidad und Tabago, der Anwalt Sir Desmond de Silva aus Großbritannien und die Frauenrechtlerin Mary Shanthi Dairiam aus Malaysia an.
Israel hatte sich geweigert, mit diesem Komitee zusammenzuarbeiten. Die Regierung unterstützt jedoch eine von UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon eingeleitete Untersuchung. Zudem hat Israel ein eigenes Gremium einberufen, das die Erstürmung der „Hilfs-Flotte“ prüft. Diese beiden Ausschüsse haben ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen.
Hintergrund
Der UN-Menschenrechtsrat prüft regelmäßig die Berichte über die Einhaltung der Menschenrechte in den UN-Mitgliedsstaaten. Er wurde 2006 als Nachfolger der UN-Menschenrechtskommission gegründet und hat derzeit 47 Mitglieder. Diese werden von der UN-Vollversammlung gewählt. Zur Wahl stellen darf sich jedes UN-Mitgliedsland.
Unter den derzeitigen Mitgliedern sind sieben westeuropäische und westliche Länder vertreten. Die USA sind seit Mai 2009 wieder mit im Rat. Unter der Regierung von Ex-Präsident George W. Bush hatten sie sich aus Protest gegen die anti-israelische Haltung nicht zur Wahl gestellt. Es dominieren jedoch afrikanische und asiatische Mitgliedsstaaten. Im Jahr 2007 hatte sich der Rat auf Betreiben der muslimischen Mitgliedsstaaten mehr als 120 Mal mit dem Nahostkonflikt beschäftig. Dabei wurden Dutzende Israel-kritische Resolutionen erlassen. Die Anträge westlicher Staaten, auch die Verletzung der Menschenrechte in den Palästinensergebieten mit einzubeziehen, waren jedoch abgelehnt worden.
Kritiker bemängeln, dass Entscheidungen des Rates häufig politisch motiviert seien und nicht in erster Linie aus Sicht der Menschenrechte getroffen würden.