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Ermittlungen wegen Holocaust-Vergleich von Abbas eingestellt

Israel habe bislang 50 Holocausts an Palästinensern verübt, behauptet Palästinenserpräsident Abbas im August in Berlin. Die dortige Staatsanwaltschaft hat daraufhin Ermittlungen aufgenommen, die sie nun ohne Anklage eingestellt hat. Doch noch ist Abbas nicht vor rechtlichen Konsequenzen geschützt.
Von epd
Abbas Scholz Berlin

Die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft gegen Palästinenserpräsident Mahmud Abbas (Fatah) wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung sind eingestellt worden. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner am Montag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Berlin. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.

Nach Büchners Worten hat sich allerdings inzwischen ein Antragsteller gegen den Einstellungsbescheid gewandt. Daher liege die Sache jetzt noch beim Generalstaatsanwalt, die Prüfung dauere an.

Abbas war Mitte August zu einem Gespräch im Kanzleramt in Berlin. Bei der anschließenden Pressekonferenz sagte er, Israel habe „50 Massaker“, „50 Holocausts“ in 50 palästinensischen Dörfern und Städten verübt. Der Vorfall hatte breite Empörung ausgelöst, auch weil Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf diese Aussage nicht sofort reagierte.

Zentralrat der Juden ist empört

Die „Bild“-Zeitung zitierte am Montag in einem online veröffentlichten Bericht aus dem Einstellungsbescheid, dass für eine Strafbarkeit der entsprechenden Äußerungen „keine zureichenden Anhaltspunkte“ gesehen würden. Der Berliner Staatsanwaltschaft zufolge habe Abbas demnach lediglich das Ziel gehabt, die „aus seiner Sicht von der israelischen Armee begangenen Taten besonders hervorzuheben und auf deren Unrecht hinzuweisen, wobei er sich eines historisch äußerst unpassenden Vergleichs bemühte“.

Mit wenig Verständnis reagierte laut „Bild“ der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster: „Dass die Aussagen von Mahmud Abbas im Bundeskanzleramt juristisch keine Konsequenzen haben sollen, ist schwer nachvollziehbar.“

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6 Antworten

  1. Josef Schuster: „Dass die Aussagen von Mahmud Abbas im Bundeskanzleramt juristisch keine Konsequenzen haben sollen, ist schwer nachvollziehbar.“
    – war aber zu erwarten, leider.

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  2. Kennen wir doch. Also 2014 eine Synagoge angezündet wurde, behauptete der Richter auch, das wäre Meinungsfreiheit.

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  3. Das zeigt doch mal wieder, auf wessen Seite unsere Regierung und unser Rechtssystem steht.
    Es ist zum schämen.

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    1. Das ist nicht mein Land!

      Die Antisemiten haben wohl ganze Arbeit geleistet und glauben die oberdreisten Lügen von „PA-Präsident“ Abbas?

      Wie dem auch sei, der Allmächtige ist der letzte Richter.

      Aber in Deutschland passt das Justizsystem nicht. Ein Anschlag auf eine Synagoge soll Meinungsfreiheit sein? Demnach bräuchte kein Politiker einen Bodyguard, schließlich herrscht ja Meinungsfreiheit – etwas total harmloses!

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