Erleichterung der Begnadigungsauflagen abgelehnt

Die israelische Behörde für die Rehabilitation von Häftlingen hat ein Gesuch des ehemaligen Staatspräsidenten Mosche Katzav abgelehnt, die Auflagen nach dessen Begnadigung zu erleichtern. Der wegen Vergewaltigung zu sieben Jahren Haft verurteilte Politiker war nach fünf Jahren Gefängnis entlassen worden. Seine Strafe hätte er im Dezember 2018 abgesessen. Bis dahin darf er nicht mit den Medien sprechen. Außerdem darf er sein Haus zwischen 22 und 6 Uhr nicht verlassen. Ebenso ist es ihm verboten, das Land zu verlassen. Einmal pro Woche muss er sich bei einem Psychologen vorstellen und einmal im Monat bei seinem Bewährungshelfer. Zudem wurde er zum täglichen Besuch einer Torah-Studiensitzung verpflichtet.

Von: dn

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