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Entschädigungszahlungen für Holocaust-Überlebende

JERUSALEM (inn) - Bereits zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres sollen rund 12.000 Holocaust-Überlebende 1.100 Euro erhalten. Dies beschloss die israelische "Gesellschaft für Entschädigung von Holocaust-Überlebenden".

Wie die israelische Tageszeitung „Ha´aretz“ berichtet, soll insgesamt eine Summe von rund 18 Millionen Euro an die Holocaust-Opfer gegeben werden. Im kommenden Monat soll das Geld auf die Bankkonten überwiesen werden. Die „Gesellschaft für Entschädigung“ wurde vor drei Jahren von der Knesset gegründet, um die Opfer und deren Erben finanziell zu unterstützen. Bereits im vergangenen September haben dieselben Opfer erstmals 1.100 Euro erhalten.

Die Zahlung findet im Rahmen der Wiedergutmachung für behinderte Menschen statt, die während des Nationalsozialismus verfolgt wurden. Auch hilfsbedürftige Holocaust-Überlebende erhalten diesen Betrag. „Jedem, der unter diese Zahlungskategorie fällt, stehen die 1.100 Euro zu“, sagte die Sprecherin der „Gesellschaft für Entschädigung“, Metal Noy.

Gesellschaften wie der Dachverband „Organisation für Holocaust-Überlebende“, die sich ebenfalls um die Entschädigungen kümmern, zeigen sich besorgt über diese Entwicklung. Die Organisation schätze die Zahl der Überlebenden, die unterhalb der Armutsgrenze leben, auf etwa 80.000 Menschen. „Ich verstehe nicht, warum eine Gruppe von 12.000 Überlebenden zweimal finanzielle Unterstützung erhält, wenn es noch so viele Überlebende gibt, die noch gar kein Geld bekommen haben“, sagte ein Mitglied der Organisation, das anonym bleiben möchte.

„Nur 10.000 sind hilfsbedürftig“

„Israel gibt 250.000 Personen, die vom Holocaust betroffen waren, eine Heimat. 80.000 von ihnen sind hilfsbedürftig“, sagte Noy von der „Gesellschaft für Entschädigung“. „Aber von den 250.000 sind nur 80.000 auch gesetzlich als Holocaust-Überlebende anerkannt und nur 10.000 davon sind hilfsbedürftig.“

Die übrigen 170.000 Menschen, die nach Israel geflüchtet sind, gelten gesetzlich als „Menschen, die unter dem Holocaust gelitten haben“. Da sie aber gesetzlich nicht als Holocaust-Überlebende definiert werden, erhalten sie keine Entschädigungszahlungen, berichtet „Ha´aretz“. Der „Gesellschaft für Entschädigung“ sei es daher nicht erlaubt, auch diejenigen finanziell zu unterstützen, die laut Gesetz nicht als Holocaust-Überlebende gelten.

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