Suche
Close this search box.

Eklat: Richter läßt Fernsehübertragung von Sharons Stellungnahme abbrechen

JERUSALEM (inn) – Eklat bei Sharons Pressekonferenz: Michael Cheshin, Richter am Obersten Gericht in Israel und Vorsitzender des Zentralen Wahlkomitees, hat am Donnerstagabend die Fernsehübertragung der Pressekonferenz von Premier Ariel Sharon abbrechen lassen. Wenige Minuten vor der Stellungnahme Sharons zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen der illegalen Wahlkampffinanzierung mußten die Fernsehsender die Übertragung abbrechen.

Sharon hatte die Pressekonferenz einberufen, um sich „mit Fakten und Dokumenten“ zu den von Medien und Politikern der linksgerichteten Parteien erhobenen Vorwürfen zu äußern und die Fragen der anwesenden Berichterstatter zu beantworten. Die Tageszeitung „Ha’aretz“ hatte unter Berufung auf Dokumente des Finanzministerium berichtet, Sharon habe ein Darlehen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro von dem Südafrikaner Cyril Kern erhalten, mit dem der Premier illegale erhaltene Beiträge für seinen Wahlkampf im Jahr 1999 zurückgezahlt habe. Politiker der Arbeitspartei (Avoda) hatten Sharon daraufhin der Korruption bezichtigt.

Zu Beginn seiner Pressekonferenz, die auf allen drei Fernsehkanälen in Israel ausgestrahlt wurde, bezeichnete Sharon die Vorwürfe der Avoda als „Verschwörung“, die zum Sturz seiner Regierung führen solle. Auch gegen den Vorsitzenden der Avoda, Amram Mitzna – der den Premier als „Mafioso“ bezeichnete hatte – werde wegen Unregelmäßigkeiten im Wahlkampf ermittelt, sagte Sharon.

Unmittelbar vor der Stellungnahme Sharons zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen ordnete Richter Cheshin den Abbruch der Fernsehübertragung an. Die israelische Bevölkerung als auch Politiker des Likud-Blocks waren „geschockt“, wie Beobachter meldeten.

Ehud Olmert, der Leiter der Likud-Wahlkampagne, bezeichnete Cheshins Entscheidung als „Teil der Verschwörung“, die gegen Sharon laufe. „Der Premier wird seit zehn Tagen befleckt und beschmutzt. Die Avoda beschimpft ihn als Mafia-Paten und Kopf des organisierten Verbrechens in Israel.“

Cheshin hingegen beruft sich in seiner Entscheidung auf das Gesetz in Israel. Darin ist Wahlwerbung in elektronischen Medien innerhalb von 60 Tagen vor dem Wahltermin verboten. Sharon habe die Pressekonferenz jedoch zu Wahlkampfzwecken genutzt, so der Richter.

Bitte beachten Sie unsere Kommentar-Richtlinien

Schreiben Sie einen Kommentar

Offline, Inhalt evtl. nicht aktuell

Israelnetz-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen