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Drogendealer wegen Unterstützung der Hisbollah verurteilt

NAZARETH (inn) – Das Bezirksgericht Nazareth hat am Donnerstag einen Beduinen wegen Kollaboration mit der Hisbollah zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Drogenhändler hat laut dem Urteil während des Zweiten Libanonkrieges Informationen an die arabische Terrorgruppe weitergegeben.

Bei dem Angeklagten handelt es sich um den 30-jährigen Raid Masareb aus der Jesreel-Ebene. Er war mit einem Spurenleser der israelischen Armee in Kontakt getreten, um Wege für den Drogenschmuggel vom Libanon nach Israel zu finden. Der Armeeangehörige gab ihm die Telefonnummer eines libanesischen Dealers und vereinbarte Kontaktcodes.

Masareb setzte sich mit dem Libanesen in Verbindung und führte mehrere Gespräche mit ihm. Darin planten sie die Einzelheiten von Drogengeschäften, die sie ausführen wollten. Über Dritte schickte der Beduine dem libanesischen Dealer eine in Israel erworbene SIM-Karte. Dadurch war der Kontakt über das Mobilfunknetz leichter.

Am 12. Juli begann der Libanonkrieg. In den ersten Tagen sprach der Angeklagte mehrere Male mit dem Libanesen – bis zu seiner Festnahme am 21. Juli. Er berichtete von Stellungen in Nordisrael, wo Katjuscha-Raketen der Hisbollah aus dem Libanon eingeschlagen waren. Außerdem gab er Informationen über die Bewegungen der israelischen Armee und ihre geplante Bodenoffensive weiter, wie er sie der israelischen Presse entnommen hatte.

Kurz nach einem israelischen Luftangriff auf das Viertel Al-Dahijja in Beirut fragte der libanesische Dealer nach dem Zweck des Zeppelins, der über der Region schwebte. Masareb teilte ihm mit, er solle die Gegend photographieren, damit die Luftwaffe weitere Angriffe auf Hisbollah-Ziele fliegen könne.

Nach Auffassung des Gerichts war es Masareb bewusst, dass sein Gesprächspartner im Auftrag der Hisbollah handelte. Das berichtet die Tageszeitung „Ha´aretz“.

Die Verteidigung betonte, die weitergegebenen Informationen hätten einen „geringen Nachrichtenwert“ gehabt. Außerdem sei Masarebs Vater im Dienst für die israelische Armee so schwer verwundet worden, dass er heute körperlich beeinträchtigt sei. Die Richter zogen dies in Rechnung. Doch sie hielten fest, dass „es nicht die Aufgabe des Bürgers ist, zu entscheiden, welche Informationen nützlich für den Feind sind und welche nicht“.

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