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Die Siedlungen und das Recht

CHEMNITZ (inn) – „Israel ist mit seinen Siedlungen im Recht.“ Diesen Standpunkt vertritt der Theologe und Journalist Johannes Gerloff in einem Gastbeitrag für die sächsische Zeitung „Freie Presse“. Der Nahostkorrespondent des Christlichen Medienverbundes KEP sieht in den Pauschalisierungen westlicher Politiker bei der Siedlungsfrage „anti-israelische Proganda in juristischer Verkleidung“.
"Israel ist mit seinen Siedlungen im Recht", meint der Theologe und Journalist Johannes Gerloff.

Viele westliche Politiker seien Israel zwar wohlgesonnen, schreibt Gerloff. In den Siedlungen sähen sie jedoch ein Problem. Sie sagten die Isolation des jüdischen Staates voraus, wenn dieser weiter im Westjordanland Wohnungen errichte. Daher forderten sie den Rückzug auf die sogenannten Grenzen von 1967. Doch die Umsiedlung von fast zehn Prozent der Bevölkerung sei nicht machbar, erklärt Gerloff. „Man fragt sich, warum gerade die größten Freunde Israels vom jüdischen Staat Unmögliches fordern.“
Darüber hinaus seien die Siedlungen keineswegs illegal, wie häufig gesagt werde. Für diese Behauptung nehme man oft Absatz 49 der 4. Genfer Konvention in Anspruch. Demnach darf kein Land seine Bevölkerung in besetztes Gebiet umsiedeln oder deportieren. Doch Gerloff zufolge trägt das Argument nicht. Denn zum einen habe Israel die umstrittenen Gebiete nicht von einem Staat erobert. Das Gebiet sei rechtlich gesehen Niemandsland gewesen. Außerdem sei die Siedlungsbewegung nicht von Politikern, sondern vom Volk ausgegangen. „Kein einziger Israeli wurde in die besetzten Gebiete transferiert oder deportiert.“
Hinzu komme, dass Israel ein „völkerrechtlich verbrieftes Anrecht auf das gesamte Gebiet zwischen Mittelmeer und Jordan“ habe. Gerloff beruft sich auf das Völkerbundsmandat von 1922, mit dem das Britische Reich den Auftrag zur „Errichtung einer jüdischen Heimstätte“ erhalten habe. „Kein einziges Dokument, das völkerrechtlich bindend von Israel und seinen Verhandlungspartnern unterschrieben wurde, untersagt den Bau von israelischen Häusern im biblischen Judäa und Samaria.“
Die Abkommen von Oslo in den Jahren 1993 und 1995 sähen vor, dass der Status der umstrittenen Gebiete noch zu klären sei. Gerloff ruft aus diesem Grund dazu auf, bei der Benennung der Gebiete vorsichtig zu sein. „Wer heute schon von ‚palästinensischen Gebieten‘ spricht, nimmt den Ausgang dieser Verhandlungen vorweg.“
Lesen Sie den vollständigen Beitrag auf der Internetseite der „Freien Presse“ (http://is.gd/siedlungen).

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