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Die EU zieht Grenzen in Nahost

Wegen Streit um eine Zollgebühr in Höhe von 19.155 Euro und 46 Cent legt der Europäische Gerichtshof Staatsgrenzen im Nahen Osten fest. Obgleich das Waffenstillstandsabkommen zwischen Israel und Jordanien, 1949 auf Rhodos unterzeichnet, ausdrücklich kein Vorgriff auf künftige diplomatische Verhandlungen sein sollte und bestimmte, dass die Waffenstillstandslinie keine Grenze sei, verpasst die EU jetzt per Gerichtsurteil dem Staat Israel jetzt eine "international anerkannte Grenze".

Alles was jenseits der „grünen Linie“ liegt, zählt nicht zum Territorium des Staates Israel. Waren aus 27 israelischen Fabriken in den besetzten Gebieten müssen deshalb in Europa verzollt werden.

Ein ähnliches Abkommen hat die EU auch mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO für Waren aus „dem Westjordanland und dem Gazastreifen“ abgeschlossen. Einige palästinensische Fabriken stehen aber nicht in den „Autonomiegebieten“, sondern in den von Israel besetzten und exklusiv verwalteten Gebieten. Auch die Felder palästinensischer Bauern liegen nicht in den Stadtgebieten von Hebron, Bethlehem oder Ramallah. Allein dort haben jedoch die Osloer Verträge den Palästinensern eine Selbstverwaltung gewährt.

Das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ schrieb: „Für die israelische Wirtschaft ein Rückschlag – für Menschenrechtler ein Stück weit Gerechtigkeit.“ Diese Angabe ergibt keinen Sinn, da in den „illegalen Siedlungen“ nur ein Bruchteil der israelischen Exportwaren produziert wird, darunter die Golan-Weine und Kosmetik aus Mineralien des Toten Meeres. Der „Spiegel“ zitiert eine „Augenzeugin“, die gesehen haben will, wie palästinensische Arbeiter zu „Hungerlöhnen“ und unter Schikanen wegen Sicherheitskontrollen in israelischen Fabriken in den Siedlungen arbeiten.

Urteil trifft palästinensische Arbeiter

Tatsächlich verdienen zehntausende Palästinenser in den Industriezentren der Siedlungen ihren Lebensunterhalt, nachdem Israel infolge der Zunahme der Terroranschläge während der Intifada sein Kerngebiet und Jerusalem für über hunderttausend palästinensische Gastarbeiter gesperrt hat. Der Sieg der Menschenrechtler infolge des EU-Urteils und die nun geschaffene „Gerechtigkeit“, wonach Juden keine Waren aus den besetzten Gebieten zollfrei nach Europa liefern dürfen, trifft in erster Linie palästinensische Arbeiter. Das Urteil stärkt nicht die palästinensische Selbstverwaltung, wie es in den Nachrichtenagenturen hieß, sondern schwächt sie eher, sowie ihr weitere Arbeitslose auf der Tasche liegen.

Laut „Spiegel“ verwarf der Luxemburger Anwalt Yves Bot die „krude“ Argumentation der Brita-Anwälte, die Produkte seien auf jeden Fall vom Zoll befreit, da die EU auch mit der Palästinensischen Autonomiebehörde ein Zollfreiheitsabkommen abgeschlossen habe. Jedes der beiden Abkommen habe „einen eigenen räumlichen Geltungsbereich“, entschieden die Richter. Tatsächlich ist in dem Abkommen mit der PLO von 1997 nur diffus von „Westjordanland und Gazastreifen“ die Rede, ohne die israelischen Siedlungen auszunehmen und ohne festzulegen, ob sich das Abkommen allein auf die tatsächlich von den Palästinensern verwalteten autonomen Gebiete beschränkt. Dieses Abkommen sei nicht für israelische Siedler bestimmt, sagte Bot, sondern für die Palästinenser, oder klarer ausgedrückt: Das Abkommen gilt nicht für Juden.

Bei dem Urteil geht es weder um Wirtschaft noch um Gerechtigkeit, sondern um eine politische Einmischung in offene Völkerrechtsfragen und nicht-abgeschlossene Friedensverhandlungen. Das wiederum kann die Chancen für eine friedliche Lösung des Nahostkonflikts eher mindern denn fördern. Ohnehin werden die Leidtragenden überwiegend mal wieder die Palästinenser sein, falls die israelischen Fabriken ins israelische Kernland umziehen sollten. Mit Gewissheit ist dieses Urteil kein geeignetes Mittel, die Israelis davon zu überzeugen, ihre Siedlungspolitik zu beenden.

Letzte Berührungspunkte zwischen Juden und Arabern zerschlagen

In Jerusalem leistet sich die Europäische Union seit einiger Zeit einen viel schlimmeren Vorgriff auf künftige Friedensverhandlungen. So habe die EU nach Angaben der Jerusalem-Stiftung verboten, jegliche Projekte in Ostjerusalem zu unterstützen, weil die von Teddy Kollek gegründete Stiftung eine israelische Einrichtung sei. Betroffen sind sämtliche Projekte für Völkerverständigung zwischen Juden und Arabern sowie Einrichtungen, die allein den arabischen Bewohnern der Stadt helfen: ein Gesundheitszentrum für Palästinenser in Scheich Dscherach, eine arabische Bibliothek und die Hand-in-Hand Schule, wo jüdische und arabische Kinder zweisprachig, auf Arabisch und Hebräisch, gemeinsam unterrichtet werden. Um der Gerechtigkeit willen sollen offenbar die letzten Berührungspunkte zwischen Juden und Arabern zerschlagen werden, damit Jerusalem umgehend wieder geteilt werden kann, wie einst Berlin und heute noch Nicosia oder Belfast.

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