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Bedingung für Massen-Freilassung: Urteile gegen Kollaborateure aufheben

JERUSALEM / RAMALLAH (inn) – Nach langen Verhandlungen ist es Israel gelungen, die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) zur Aufhebung von Todesurteilen gegen etwa 50 mutmaßliche Kollaborateure zu bringen. Dies war auch eine Bedingung für die Entlassung von 400 palästinensischen Häftlingen in der vergangenen Woche.

Vor drei Monaten hatte der PA-Vorsitzende Mahmud Abbas mitgeteilt, dass er die Hinrichtung von etwa 50 Palästinensern gebilligt habe. Diese stehen im Verdacht, mit der israelischen Armee zusammengearbeitet zu haben. Kurz darauf sagte der Vorsitzende der PA-Militärgerichte, Saeb al-Kidwa, die Hinrichtung der ersten 15 Beschuldigten werde in den kommenden Wochen beginnen.

Daraufhin wandten sich Israels Justizministerin Zipi Livni und der Berater des Premierministers, Dov Weissglass, an ranghohe PA-Vertreter. Sie teilten ihnen mit, dass Israel die Hinrichtungen nicht dulden werde – ob die Verurteilten nun in der Tat kollaboriert hätten oder nicht.

Bei einer Sitzung des israelisch-palästinensischen Häftlingsausschusses am 8. Mai wurde Israels Position erneut eingebracht. Die PA-Vertreter sagten daraufhin, Abbas habe nicht vor, die Urteile zu vollstrecken. Einem Bericht der Tageszeitung „Ha´aretz“ zufolge hatte zuvor ein ehemaliger Häftling Israels Obersten Gerichtshof gebeten, mit diplomatischem Druck und, wenn nötig, militärischer Gewalt die Sicherheit derjenigen zu gewährleisten, die für Israel gearbeitet hätten.

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