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Autonomiebehörde muss drei Millionen Euro an Folteropfer zahlen

Über Jahre hinweg wurden angebliche Israel-Kollaborateure in palästinensischen Gefängnissen gefoltert. Ein Jerusalemer Gericht sieht die Schuld bei der Autonomiebehörde und ordnet nun eine finanzielle Entschädigung an.
Das Jerusalemer Bezirksgericht sieht sich für Folterfälle in palästinensischen Gerichten zuständig

JERUSALEM (inn) – Die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) muss Folteropfern umgerechnet rund drei Millionen Euro zahlen. Das hat das Jerusalemer Bezirksgericht am Donnerstag festgelegt. Das Strafmaß basiert auf einem Urteil vom Juli 2017. Damals hatten die Richter insgesamt 51 Klägern Recht gegeben. Diese warfen der PA vor, sie eingesperrt und gefoltert zu haben, weil sie angeblich mit Israel kollaborieren.

Das Jerusalemer Gericht sieht sich in diesem Fall zuständig, weil zahlreiche Kläger einen israelischen Pass besitzen oder auf israelischem Gebiet – vor allem in Ostjerusalem – gefangengenommen wurden. Die Vorfälle reichen in die Zeit zwischen 1990 und 2003 zurück. Aufseher hätten den Opfern unter anderem die Zähne gezogen, Zigaretten an deren Körpern ausgedrückt oder sie aus Toilettenschüsseln trinken lassen.

Die PA gesteht zu, die Betroffenen gefangengenommen zu haben. Die Foltervorwürfe weist sie jedoch zurück. Die Kläger hoffen nun, dass sie die festgelegte Entschädigung – etwa 59.000 Euro pro Person – auch erhalten, berichtet die Onlinezeitung „Times of Israel“. Wenn nicht, dann setzen sie darauf, dass Israel das Geld über den Weg der Steuern einbehält. Gemäß den Osloer Verträgen sammelt Israel etwa den Zoll auf Waren, die für die Autonomiegebiete bestimmt sind, und gibt das Geld dann an die PA weiter.

Von: df

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