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Auswärtiges Amt: „keine Terrorfinanzierung durch EU-Gelder“

BERLIN (inn) – Der Vorwurf des Missbrauchs von Hilfsgeldern seitens der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) ist ernst zu nehmen, es ist jedoch nicht bewiesen, dass diese Gelder für terroristische Aktivitäten zweckentfremdet wurden. Das teilte das Auswärtige Amt gegenüber „Israelnetz“ mit.

In einem Bericht des Fernsehmagazins „Report München“ Anfang Juni hatte ein ehemaliger Finanzmanager von Palästinenserführer Jasser Arafat über das Finanznetzwerk der PA und deren Terrorfinanzierung berichtet. In dem Beitrag ging es auch um 898 Millionen US-Dollar, die nach einer Untersuchung des Internationalen Währungsfonds (IWF) innerhalb von nur fünf Jahren aus dem PA-Haushalt verschwunden sein sollen. („Israelnetz“ berichtete)

„Israelnetz“ hatte das Auswärtige Amt um Stellungnahme zu den Missbrauchsvorwürfen gebeten.

In einer Erklärung teilte das Amt jetzt mit, dass „EU-Hilfen an die PA der Sicherstellung sozialer Dienstleistungen (Bildung, Gesundheit) in den palästinensischen Gebieten sowie verstärkt Reformunterstützung in Regierungsführung und Institutionenaufbau dienen. Ein Einstellen der Unterstützung hätte schwere humanitäre Folgen und würde indirekt die islamischen Fürsorgeeinrichtungen stärken, aus deren Prestige auch militante Gruppen wie Hamas Legitimation beziehen. Im schlimmsten Fall würde die PA zusammenbrechen und damit der palästinensische Ansprechpartner im Nahostfriedensprozess verloren gehen“.

Die Bundesregierung setze sich jedoch seit Jahren nachdrücklich für Reformen innerhalb der PA ein. Diese hätten mittlerweile auch deutliche Erfolge erzielt.

Das Auswärtige Amt wies jedoch darauf hin, dass sich der „verschwundene“ Betrag von 898 Millionen US-Dollar auf die Zeitspanne zwischen 1995 bis 2000 bezieht. In dieser Zeit habe die EU noch keine Budgethilfe an die PA geleistet.

Die EU-Kommission habe zwischen den Jahren 2001 und 2003 pauschale Budgethilfe in Höhe von zehn Millionen Euro monatlich an die PA überwiesen. Diese Unterstützung sei jedoch mit Reformauflagen im Finanz- und Verwaltungsbereich verbunden gewesen. Laut Berichten des IWF vom September 2003 und der Ad hoc-Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments (EP) vom April 2004 habe sich die Transparenz der PA-Haushaltsführung dadurch deutlich verbessert.

Nach Kritik am System der Pauschalunterstützung sei die EU-Kommission im Februar 2003 zu zweckgebundener Budgethilfe in Höhe von 80 Millionen Euro in zwei Tranchen (2003 und 2004) übergegangen. Auch hierfür habe es Reformauflagen gegeben. Die Mittelverwendung werde von der EU-Kommission und dem IWF streng überwacht.

Allerdings seien die „Vorwürfe der Zweckentfremdung von EU-Mitteln für terroristische Aktivitäten“ zwar „häufig erhoben, aber nicht bewiesen worden“. „Nach sorgfältiger Prüfung hatte Kommissar (Chris) Patten die Vorwürfe im Juni 2002 vor dem EP zurückgewiesen.“ Ende Juni werde noch ein Bericht der Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF erwartet.

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