Palästinensische Sprecher hatten sich bei ihren Angaben zum Tod der Frau in Widersprüche verstrickt. Die israelische Armee hatte eigene Untersuchungen zu dem Fall eingeleitet. Dabei habe sich herausgestellt, dass die Palästinenserin nicht, wie zunächst angegeben, auf der Protestveranstaltung war. Sie habe sich stattdessen in einem etwa 500 Meter entfernten Haus aufgehalten.
„Abu Rahma hat nicht an der Demonstration teilgenommen, sie war weit entfernt davon. Es ist zwar möglich, dass Reste des Tränengases bis zu ihr vordrangen, aber sie ist nicht daran gestorben, sondern eher an den Folgen, die mit anderen Erkrankungen zu tun haben. Diese Erkenntnisse basieren auf zusätzlichen Fakten, die wir in dieser Woche herausgefunden haben“, teilte Brigadegeneral Nitzan Alon mit. Aufgrund der Art und Weise, wie das Gas eingesetzt worden sei, auf offenem Feld, und aufgrund der weiten Entfernung, sei es unmöglich, dass die Frau an den Folgen einer Tränengasvergiftung gestorben sei.
Die Untersuchungen zum Tod der 35-Jährigen dauern weiter an. Einige Details müssten laut Alon noch geklärt werden. Es seien weitere Gespräche mit den Palästinensern nötig, um hier eine gemeinsame Erklärung zu erreichen.
Die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) hatte den Tod Abu Rahmas als „Kriegsverbrechen“ bezeichnet.