Armee: Auch Einzelkinder müssen in Kampfeinheiten dienen

JERUSALEM (inn) – Einmal erlaubt ist immer erlaubt: Wenn Eltern von Einzelkindern sagen, dass ihr Kind in Kampfeinheiten dienen darf, gilt dies auch für den Kriegsfall. Die Entscheidung lässt sich zukünftig nicht mehr rückgängig machen.
Einzelkinder müssen an der Waffe bleiben, wenn ihre Eltern dies zuvor erlaubt haben
Eltern von Einzelkindern haben nicht länger das Recht, ihre Kinder während Konflikten aus Kampfeinheiten herausnehmen zu lassen. Bislang durften sie eine entsprechende Erlaubnis wieder zurückziehen. Der Leiter der Personalabteilung der Armee, Hagai Topolansky, hat am Sonntag entschieden, dies nicht mehr zuzulassen. Nach Informationen der Tageszeitung „Ha‘aretz“ hat die Armee diesen Schritt seit dem Gaza-Konflikt im Jahr 2014 in Erwägung gezogen. Eltern von Einzelkindern müssen immer vor dem Armeedienst ihres Kindes die Erlaubnis geben, dass dieses auch in Kampfeinheiten eingesetzt werden darf. Das gleiche gilt für Familien, die Angehörige im Kampf verloren haben. Ob sich die neue Regelung auch auf Letztere beziehen soll, ist noch offen. (df)

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